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Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über die in § 68 Abs. 1 TKG genannten Sachverhalte kann der Endnutzer bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Voraussetzung ist insbesondere, dass zuvor ein Einigungsversuch mit uns unternommen wurde.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren sowie das Antragsformular finden Sie bei der Bundesnetzagentur:
Schlichtungsstelle Telekommunikation
Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin
E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.