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Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen

Liebe Kunden der HeLi NET,

leider kommen auch wir nicht um das sogenannte Kleingedruckte herum.
Wir haben uns bei der Beschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bemüht, so nutzerfreundlich wie möglich zu sein. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch, da sie das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der HeLi NET regeln.

AGB Privatkunden ab 01.07.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1.1. Geltungsbereich
1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG (im Folgenden HeLi NET genannt), Hafenstraße 80-82, 59067 Hamm (Amtsgericht Hamm HRA 1881) und den Kunden, die Endnutzer im Sinne des TKG sind.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, HeLi NET hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Eine solche Zustimmung bedarf der Schriftform. Diese AGB gelten auch dann, wenn HeLi NET in Kenntnis entgegenstehender AGB oder von diesen AGB abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.
 
1.4. Vertragsgegenstand
1.5. Der Vertragsgegenstand ergibt sich – in der folgenden absteigenden Reihenfolge – aus den in der Auftragsbestätigung und im Auftragsformular getroffenen Vereinbarungen, aus der Preisliste, den jeweiligen Sonderbedingungen, den Leistungsbeschreibungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Informationen über den jeweiligen HeLi NET Dienst nach § 54 Abs. 1 TKG sowie der Vertragszusammenfassung nach § 54 Abs. 3 TKG.
1.6. Abweichende Regelungen sowie Sonderbedingungen bedürfen stets der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung durch HeLi NET.
 
1.7. Zustandekommen des Vertrages
1.8. Der Vertrag kommt – vorbehaltlich besonderer Regelungen – mit dem Zugang der Auftragsbestätigung der HeLi NET zustande, spätestens jedoch mit der Freischaltung des Anschlusses bzw. Bereitstellung der Leistung. Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag des Kunden ab, erfolgt die Annahme des Vertrages durch den Kunden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen spätestens durch die erstmalige Inanspruchnahme oder Nutzung der jeweiligen Leistung. Gleiches gilt für Vertrags- bzw. Tarifänderungen. Mit Verbrauchern kommt der Vertrag erst zustande , wenn Helinet eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung unter Verwendung des Musters in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Festlegung eines Musters für die Vertragszusammenfassung, das von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden ist (ABl. L 336 vom 30.12.2019, S. 274), kostenlos zur Verfügung gestellt hat und der Verbraucher daraufhin seine Vertragserklärung abgibt oder aber einen mündlich geschlossenen Vertrag nach Erhalt dieser Vertragszusammenfassung in Textform genehmigt.
1.9. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der HeLi NET, einen Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen. HeLi NET behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die infrastrukturellen oder technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung nicht oder nur teilweise vorhanden sind, insbesondere die Vorleistung eines Dritten nicht möglich ist oder dieser Dritte die Leistung zukünftig nicht mehr zur Verfügung stellt. HeLi NET behält sich das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht erbracht hat. Es gelten die §§ 323 ff. BGB.
1.10. Helinet akzeptiert bei Bestellungen natürlicher Personen nur volljährige Personen als Kunden
1.11. HeLi NET kann die Annahme des Auftrags von der Vorlage eines Nutzungsvertrages oder von der Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen.
1.12. HeLi NET behält sich vor, gemäß der nachfolgenden Bestimmungen die Bonität des Kunden zu prüfen. Ergeben sich binnen 15 Arbeitstagen nach Auftragsannahme begründete Zweifel an der Bonität des Kunden aufgrund der durchgeführten Bonitätsprüfung, ist HeLi NET berechtigt, den Kundenantrag abzulehnen oder vom bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Sofern HeLi NET vom Vertrag zurücktritt, ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu zahlen. Bei Zweifeln an der Bonität des Kunden kann HeLi NET auch nachträglich eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird im Einzelfall festgelegt. Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts erbracht werden. Die Sicherheitsleistung ist zurückzugeben, sobald die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung nicht mehr bestehen.
1.13. Soweit sich HeLi NET zur Erbringung ihrer angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
 
1.14. Vertragsänderung
1.15. HeLi NET behält sich vor, die AGB, Preislisten oder Leistungsbeschreibungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. HeLi NET ist insbesondere berechtigt, die zu zahlenden Entgelte bei einer Erhöhung der Gesamtkosten anzupassen. Die Gesamtkosten setzen sich insbesondere aus den Kosten für Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb des Netzes, Kosten für Netzzusammenschaltungen, Personalkosten, Kosten für die Kundenbetreuung und -verwaltung (etwa Call-Center, IT-Systeme), Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Gebühren und Abgaben zusammen. Die Preisanpassung erfolgt nur, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von HeLi NET nicht veranlasst wurden. Anpassungen kommen außerdem in Betracht, wenn gesetzliche Änderungen oder hoheitliche Vorgaben eine solche erfordern oder wenn Dritte, von denen HeLi NET Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
1.16. HeLi NET informiert den Kunden in Textform mindestens einen Monat, höchstens jedoch zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden über die Änderungen. Der Kunde hat bei einer einseitigen Änderung der AGB durch Helinet das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten zu kündigen. Dies gilt nicht bei Änderungen ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers, Änderungen rein administrativer Art ohne negative Auswirkungen auf den Endnutzer oder wenn die Änderungen unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind.
1.17. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, hat HeLi NET das Recht, den Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen fortzusetzen oder den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis mit der Änderung und diese tritt mit Ablauf der Widerspruchsfrist in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.
1.18. Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit Preiserhöhungen auf einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes beruhen. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Ein Widerspruchsrecht besteht des Weiteren nicht, wenn die Änderung keine Nachteile begründet, also für den Kunden lediglich vorteilhaft ist.
1.19. HeLi NET behält sich das Recht vor, die Preise für Service- und Sonderrufnummern ohne vorherige Ankündigung zu verändern oder einzustellen, ohne dass der Kunde dabei von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen kann.
 
1.20. Nutzung von Grundstücken
1.21. Soweit durch die vertraglichen Leistungen die Rechte des Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten eines Grundstückes berührt werden, kann HeLi NET den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats eine Grundstückseigentümererklärung oder den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Vertrags zu einer Nutzung des Grundstücks (Nutzungsvertrag) vorlegt oder der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt.
1.22. Sind der Antrag fristgerecht vorgelegt und ein früherer Nutzungsvertrag nicht gekündigt worden, darf der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn HeLi NET den Antrag des Eigentümers auf Abschluss eines Nutzungsvertrags diesem gegenüber nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des von ihm unterschriebenen Vertrags annimmt.
1.23. Soweit ein Nutzungsvertrag bzw. eine Grundstückseigentümererklärung nicht vorliegt, ist HeLi NET von der Verpflichtung zur Leistung frei. Ist der Kunde selbst der Grundstückseigentümer, bleiben der Vertrag – außer im Fall der Ziff. 5.2 – sowie die Leistungsfreiheit der HeLi NET bestehen. Der Kunde hat im Fall des Satz 2 bis zur ordnungsgemäßen Beendigung die nutzungsunabhängige Vergütung weiter zu leisten.
 
1.24. Teilnehmeranschluss und Übertragungswege
1.25. HeLi NET oder deren Beauftragte stellen dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen allgemeinen, das heißt für jeden möglichen Nutzer bereitgestellten, Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung. Der Kunde kann den Netzzugang zum vertraglich vereinbarten Anschluss von Sprachtelefon-, Telefax-, Datenübertragungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommunikationseinrichtungen nutzen, sofern diese den gesetzlichen und den verordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Mit Hilfe solcher Endeinrichtungen kann der Kunde Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen sowie ggf. Rundfunksignale empfangen.
1.26. Die dauerhafte Voreinstellung eines Verbindungsbetreibers oder die Auswahl im Einzelfall ist nur dann möglich, wenn dieser sein Verbindungsnetz mit dem Teilnehmernetz der HeLi NET zusammengeschaltet hat. Es sind die Bedingungen des dauerhaft voreingestellten oder des im Einzelfall ausgewählten Verbindungsnetzbetreibers maßgeblich. Die Herstellung von Verbindungen zum Internet ist zu den Bedingungen des jeweiligen Anbieters möglich.
1.27. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze können Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen und der Internet-Zugang eingeschränkt sein.
1.28. Der Kunde hat den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und / oder magnetische Einflüsse zu bewahren.
1.29. HeLi NET behält sich vor, den Vorlieferanten für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zu wechseln bzw. auf Glasfaser-TAL zu migrieren.
1.30. Der Übertragungsweg bzw. das Übertragungsnetz wird von HeLi NET über Schnittstellen zur Verfügung gestellt. Er endet mit der Abschlusseinrichtung, die ggf. an einer mit dem Kunden zu vereinbarenden Stelle zu installieren ist. Alternativ kann die Schnittstelle im Einvernehmen zwischen HeLi NET und dem Kunden – ggf. gegen gesondertes Entgelt – in End- oder Vermittlungseinrichtungen integriert werden. Wird eine solche nicht von HeLi NET bereitgestellt, hat HeLi NET Funktionsstörungen dieser Einrichtung nicht zu vertreten.
1.31. HeLi NET verpflichtet sich zur Schonung der von ihr zur Verlegung der Übertragungswege genutzten Grundstücke. Über erforderliche Baumaßnahmen stimmen sich der Kunde oder dessen Beauftragte und HeLi NET rechtzeitig ab.
1.32. HeLi NET stellt dem Kunden das beauftragte Produkt entsprechend dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung betriebsfähig bereit und zeigt ihm die erfolgte Bereitstellung an. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet. Die Verbindung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellungsanzeige schriftlich unter Angabe der Gründe widerspricht und die Abnahme verweigert. Der bereitgestellte Übertragungsweg gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde den Übertragungsweg in Anspruch nimmt.
1.33. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Messung der Datenübertragungsrate, die über seinen Zugang erreicht wird, durchführen zu lassen. Die Messung umfasst mindestens die aktuelle Download-Rate, die aktuelle Upload-Rate und die Paketlaufzeit. Ein entsprechendes Tool stellt die Bundesnetzagentur im Internet unter www.breitbandmessung.de zur Verfügung.
1.34. Eigentum
1.35. Der Kunde stellt sicher, dass HeLi NET bei Beendigung des Vertrages sämtliche Service- und Technikeinrichtungen abbauen und abholen kann, soweit nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
1.36. Werden dem Kunden für die Vertragsdauer technische Einrichtungen oder Endgeräte überlassen, bleiben diese – soweit nichts anderes vereinbart ist – Eigentum der HeLi NET. Im Falle des Wiederrufs oder der Beendigung des Vertrages (insbesondere durch Kündigung) sind die überlassenen Endeinrichtungen nach Vertragsende unverzüglich zurückzugeben. Unterbleibt die Rückgabe, kann HeLi NET die technischen Einrichtungen und Endgeräte dem Kunden in Rechnung stellen.
1.37. Bei Beeinträchtigung des Eigentums durch Pfändung, Beschädigung, Verlust oder vergleichbare Fälle hat der Kunde HeLi NET unverzüglich zu informieren. In diesem Fall ist HeLi NET berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Beeinträchtigung nicht zu vertreten.
1.38. HeLi NET ist berechtigt, in ihrem Eigentum befindliche Einrichtungen und Geräte aus technischen und / oder betrieblichen Gründen gegen technisch gleich- oder höherwertige auszutauschen, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
1.39. Endgeräte, die vom Kunden käuflich erworben werden, werden Eigentum des Kunden. Bei Miet- oder Ratenkauf geht das Eigentum an den Geräten erst nach Zahlung der letzten Rate auf den Kunden über.
1.40. Bei Beendigung des Sprach- und / oder Internetvertrages oder des Vertrages über die Bereitstellung von Übertragungswegen sind auch sämtliche in Verbindung mit dem jeweiligen Vertrag erhaltenen Endgeräte unverzüglich zurückzugeben, soweit diese nicht im Eigentum des Kunden stehen. Unterbleibt dies, kann HeLi NET hierfür Wertersatz verlangen.
1.41. Im Falle von durch HeLi NET installierten Glasfaseranschlüssen bleibt HeLi NET – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – Eigentümerin sämtlicher von ihr zur Verfügung gestellten Service- und Technikeinrichtungen, insbesondere der von ihr installierten Leitungsrohre, Glasfaserkabel, Schaltschränke und Multiplexer.
 
1.42. Leistungen und Pflichten der HeLi NET
1.43. Die von HeLi NET zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsgrundlagen gem. Ziff. 2.1 dieser AGB. Die Leistungsbeschreibungen können bei HeLi NET angefordert oder im Internet unter www.helinet.de eingesehen werden.
1.44. HeLi NET ist berechtigt, sich zur Erbringung von Dienstleistungen und zur vertraglichen Umsetzung Dritter zu bedienen. Bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist Helinet in der Wahl der technischen Mittel frei, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Helinet ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur sowie den Netzbetreiber ganz oder teilweise zu wechseln oder ganz oder teilweise Netzbetreiberleistungen selbst zu erbringen, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde wird in diesem Fall die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit ihm diese zumutbar sind.
1.45. Bei der Bereitstellung eines Internetzugangs kann Helinet den Anschluss während der Laufzeit des Vertrages unterbrechungs- und kostenfrei auf eine andere verfügbare Übertragungstechnologie (z. B. 5G-Mobilfunk, Glasfaser- oder Kabelanschluss) umstellen, wenn die Umstellung keinen negativen Einfluss auf die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise, die Laufzeit und die sonstigen vertraglichen Konditionen hat. Wurde dem Kunden im Rahmen der Bereitstellung eines Internetzugangs durch Helinet – entgeltlich oder unentgeltlich – ein Router zur Verfügung gestellt, wird dieser bei Umstellung der Übertragungstechnologie automatisch und ohne Mehrkosten für den Kunden gegen ein vergleichbares, zur jeweiligen Technologie passendes Gerät ausgetauscht, sofern notwendig.
1.46. HeLi NET und die von ihr beauftragten Unternehmen sind berechtigt, ihre Leistung, wie z. B. eine Verbindung, zu unterbrechen oder in der Dauer zu beschränken oder die Leistung in sonstiger Weise zeitweise ganz oder zum Teil einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam, Computerviren!-würmern oder Trojanern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ergeben sich hieraus nicht. Soweit HeLi NET eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z. B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig ist, steht die Verpflichtung der HeLi NET unter dem Vorbehalt, dass diese tatsächlich rechtzeitig erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht der HeLi NET entfällt insoweit, es sei denn, HeLi NET ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Stellt der Dritte die Vorleistung aus Gründen, die HeLi NET nicht zu vertreten hat, ein, ist HeLi NET zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit dem Kunden berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur insoweit, als HeLi NET gegenüber dem Dritten Schadensersatzansprüche zustehen.
1.47. HeLi NET wird den Kunden im Falle einer längeren, vorübergehenden Leistungseinstellung oder - Beschränkung in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder -beschränkung unterrichten. HeLi NET wird diese Leistungsunterbrechung sobald wie möglich beheben.
1.48. Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nutzung der vertraglichen Leistung oder auf einen jederzeitigen Verbindungsaufbau unter Nutzung der vertraglichen Leistung angewiesen und hat der Kunde der HeLi NET dies in Textform unter Angabe von Gründen mitgeteilt, werden HeLi NET oder die von ihr beauftragten Unternehmen den Kunden darüber hinaus über jede vorhersehbare Leistungseinstellung oder -beschränkung und deren Beginn im Vorhinein unterrichten. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.
1.49. Gerät die HeLi NET mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn HeLi NET eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
1.50. Der Kunde kann von HeLi NET jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis sowie in Verzeichnisse für Auskunftsdienste unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Der Kunde kann außerdem jederzeit kostenpflichtig verlangen, dass Mitbenutzer seines Zugangs mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht entgegenstehen.
1.51. Bei Festnetzanschlüssen ist das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 bei einem Stromausfall und während der standardmäßigen Trennung der Internetverbindung (alle 24 Stunden bis zu 30 Sekunden) nicht möglich. Eine Veränderung der Konfigurationen des Modems oder die Verwendung eines nicht freigegebenen Gerätes kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Bei Einwahl mit den eigenen Zugangsdaten von einem anderen Standort als dem im Auftrag benannten Standort ist eine korrekte Zustellung des Notrufs nicht gewährleistet und der Standort des Kunden kann nicht ermittelt werden.
1.52. HeLi NET misst und überwacht das Aufkommen des Datenverkehrs zur Kontrolle der Kapazitätsauslastung und Vermeidung der Überlastung von Netzverbindungen. Vom Inhalt der übertragenen Daten erlangt HeLi NET keine Kenntnis. Soweit die Überlast des Netzes oder Teilen des Netzes von Helinet droht und dies erforderlich ist, führt Helinet Verkehrsmanagement-Maßnahmen durch, um den Verkehrsfluss in dem Ausnahmefall zu optimieren. Darüber hinaus führt Helinet angemessene Verkehrsmanagement-Maßnahmen durch, soweit und solange dies erforderlich ist, um einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben, die im Einklang mit dem Unionsrecht stehen, zu unterbinden.
 
1.53. Einschränkungen der Leistungspflicht
1.54. Soweit HeLi NET Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.
1.55. HeLi NET behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern, sowie Änderungen der Technik oder der Systeme vorzunehmen, die bauliche Maßnahmen bzw. Änderungen in den Systemeinstellungen erforderlich machen können, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
1.56. Im Falle eines von der HeLi NET nicht zu vertretenen, nicht vorhersehbaren oder vorrübergehenden Leistungshindernisses, verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
1.57. Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege, Hardware- oder Softwareerweiterungen oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Stromlieferungen benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung der HeLi NET gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung dieser Vorleistungen, soweit HeLi NET mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden der HeLi NET beruht.
1.58. Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1.59. Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat HeLi NET unverzüglich jede Änderung seiner Rufnummer, seines Namens, ggf. seiner Rechtsform, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung sowie eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung, etc.) bekannt zu geben sowie sonstige zur Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben mitzuteilen. Sollten der HeLi NET Kosten dadurch entstehen, dass der Kunde eine der vorgenannten Änderungen und Informationen nicht oder nicht rechtzeitig mitteilt, behält sich HeLi NET vor, diese Kosten gegenüber dem Kunden geltend zu machen
1.60. Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung der HeLi NET bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von HeLi NET geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht unverzüglich alle für ihn erkennbaren und möglichen Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz der Einrichtungen der HeLi NET beim Kunden und des Telekommunikationsnetzes der HeLi NET geeignet, erforderlich und zumutbar sind. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist HeLi NET berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
1.61. Soweit erforderlich, stellt der Kunde für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen der HeLi NET unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung auf eigene Kosten zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand. Der Kunde gestattet den Mitarbeitern der HeLi NET oder beauftragten Dritten das Betreten des Grundstückes und den Zutritt zu den Anschlüssen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere für etwaige Prüf-, Installations- oder Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist. Ist ein Zugang zum vereinbarten Termin nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, HeLi NET den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Gewährt der Kunde im Falle von Störungen keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, ist HeLi NET berechtigt, den Kunden vom Netz zu trennen, bis die Störungsursache beseitigt ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte der HeLi NET wegen Verzuges des Kunden mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.
1.62. Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der HeLi NET die für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, ggf. Planauskünfte über Versorgungsleitungen sowie Genehmigungen zur Verfügung zu stellen.
1.63. Der Kunde ist für seine technische Ausstattung, die die Nutzung der Dienste der HeLi NET ermöglicht, selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere, nur solche Geräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Verwendet der Kunde eigene Telekommunikationsendeinrichtungen, ist er ausschließlich selbst für deren ordnungsgemäßen Betrieb, deren Sicherheit und Störungsfreiheit verantwortlich. Er muss insbesondere selbst die erforderlichen Einstellungen, Sicherheitsmerkmale und Updates vornehmen und für deren Aktualität sorgen und geeignete Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte treffen. Die von HeLi NET bereitgestellten Endgeräte sind auf den Anschluss abgestimmt. Verwendet der Kunde eigene Endgeräte bzw. Router ohne spezielle Konfiguration, kann sich dies nachteilig auf die Übertragungsqualität und -geschwindigkeit auswirken. Der Kunde trägt auch die alleinige Verantwortung für die Sicherheit seines Netzwerkes bzw. seiner Computer. Er ist daher angehalten, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um seine Netzwerke und Computer wirkungsvoll vor dem unerwünschten Eindringen Dritter zu schützen. HeLi NET empfiehlt dem Kunden, zur wirkungsvollen Kontrolle und zum Ausschluss unbefugten Zugriffs eine leistungsfähige dedizierte Firewall zwischen dem Netzwerk des Kunden und dem Internet einzusetzen.
1.64. Zur Vermeidung von Überlastungen des Teilnehmernetzes der HeLi NET ist der Kunde nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Aufbau von Standleitungen und / oder Datenfestverbindungen oder in sonstiger Weise missbräuchlich zu nutzen. Im Falle der Missachtung ist HeLi NET berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. In diesem Fall behält sich HeLi NET die Geltendmachung des ihr durch die missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens sowie die Einleitung strafrechtlicher Schritte vor.
1.65. Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen.
1.66. Der Kunde hat HeLi NET auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziff. 10 oder Ziff. 11.5. dieser AGB oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden, etwa der Verletzung der Rechte Dritter, gegen HeLi NET erhoben werden. Dies gilt insbesondere auch für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
1.67. Der Kunde hat Passworte und Nutzer- bzw. Zugangskennung geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erhalten haben.
 
1.68. Besondere Bestimmungen für Sprachleistungen
1.69. HeLi NET ermöglicht dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Inanspruchnahme von Verbindungen mit Anschlüssen von anderen Anbietern. Insbesondere sind dies:
- Verbindungen zu Anschlüssen, die über eine Orts- oder Landesvorwahl zu erreichen sind;
- Verbindungen zu Anschlüssen von Mobilfunknetzen;
- Verbindungen zu bestimmten Dienstekennzahlen.
1.70. Durch technische Gegebenheiten der Telekommunikationsnetze anderer Anbieter können Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen eingeschränkt sein.
1.71. HeLi NET behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Auflistung der jeweils gesperrten Nummern stellt HeLi NET dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Der Kunde kann von HeLi NET verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist. Die Freischaltung der gesperrten Rufnummernbereiche kann kostenpflichtig sein.
1.72. Der Kunde erhält für die Leistungen eine monatliche Rechnung.
1.73. Der Kunde wird den Anschluss und die Verbindungen zu anderen Anschlüssen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden, keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen. Das betrifft insbesondere solche Inhalte, deren Verbreitung gesetzlich verboten ist.
1.74. Die Anwahl einer Zielrufnummer ist nicht zulässig, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist oder bekannt ist, dass das Zustandekommen der Verbindung – insbesondere auch durch technische Vorkehrungen – vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert werden wird.
1.75. Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiterschaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist.
1.76. Sofern der Kunde Sprachleistungen der HeLi NET nutzt, verpflichtet er sich, den Wechsel seines Anschlussanbieters oder die Kündigung seines Anschlusses unverzüglich HeLi NET mitzuteilen, damit die Inanspruchnahme der Verbindungen von HeLi NET sichergestellt bzw. ein Missbrauch verhindert werden kann.
1.77. Der Kunde ist bei der Nutzung der ihm zugeteilten Rufnummern verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten, insbesondere gem. § 45o TKG die Übersendung und Übermittlung von Informationen, Sachen oder sonstige Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zu unterlassen.
1.78. Der Kunde verpflichtet sich, die Telefonflatrate nicht missbräuchlich zu verwenden.
 
1.79. Besondere Bestimmungen für Internetdienstleistungen
1.80. HeLi NET stellt dem Kunden im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten Internetdienstleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur Verfügung. HeLi NET übermittelt IP-Pakete zwischen den angeschlossenen Rechnern und stellt Übergänge zu weiteren Netzen zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf die Einrichtung oder den Weiterbetrieb bestimmter Übergänge besteht nicht. Die ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht gewährleistet.
1.81. Sollte innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme des Internetdienstes festgestellt werden, dass die technischen Voraussetzungen beim Kunden für den beauftragten Anschluss nicht gegeben oder nicht ausreichend sind, bemühen sich beide Seiten um eine Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Gegebenheiten. Kommt keine Einigung zustande, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.82. Die vertraglich vereinbarten Tarife (z. B. Flatrate) gelten nur vom jeweiligen Festnetzanschluss des Kunden bei der HeLi NET. Sofern der Kunde oder Dritte mit dem Passwort / Nutzerkennung des Kunden Internetdienste von einem anderen HeLi NET-Anschluss abrufen will, sind die jeweils aktuell gültigen Internet-Einwahl-Entgelte der HeLi NET vom Kunden zu zahlen.
1.83. Die dem Kunden zugeteilten IP-Adressen werden gemäß den RIPE-Richtlinien vergeben und dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages mit HeLi NET zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Vertrages fallen die IP-Adressen automatisch an HeLi NET zurück, sofern diese nicht vom Kunden selbst beantragt und vom RIPE zugeteilt wurden. Dasselbe gilt für statische IP-Adressen. HeLi NET behält sich die Änderung der statischen IP-Adresse aus technischen, rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen vor. Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Zuweisung einer bestimmten IP-Adresse entstehen nicht. Die statische IP-Adresse ist ausschließlich mit dem bereitgestellten Internetanschluss nutzbar und kann nicht auf andere Produkte übertragen werden.
1.84. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch missbräuchliche, übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.
1.85. Der Kunde wird die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich und nur entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen und jegliche rechtswidrige Handlung unterlassen. In diesem Zusammenhang hat der Kunde insbesondere jede Handlung, die zu einer Bedrohung, oder Belästigung anderer Internetnutzer führt, zu unterlassen. Der Kunde wird ferner keine unberechtigten Zugriffe auf fremde Zielsysteme vornehmen oder einen Versuch hierzu unternehmen.
1.86. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Nutzung keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten herzustellen. Das betrifft insbesondere solche Inhalte, deren Verbreitung gesetzlich verboten ist. HeLi NET ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt hat, jederzeit fristlos zu kündigen.
1.87. Der Kunde verpflichtet sich, HeLi NET von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit HeLi NET durch Dritte wegen eines Verstoßes, der vom Kunden auf dem bereitgestellten Speicherplatz oder dem bei HeLi NET untergebrachten kundeneigenen Server hinterlegten Informationen gegen gesetzliche Regelungen in Anspruch genommen wird oder soweit der Kunde in sonstiger Weise Leistungen der HeLi NET gesetzeswidrig gebraucht oder einen solchen Gebrauch durch Dritte zulässt.
1.88. Der Kunde ist selbst in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Dienste der HeLi NET nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen und unter Beachtung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen erfolgt. Der Kunde haftet der HeLi NET für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Pflicht entstehen und stellt HeLi NET von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren können. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat.
1.89. Der Kunde ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, für die Installation und den Betrieb der für die Nutzung von WLAN überlassenen Hard- und Software ausschließlich selbst verantwortlich.
1.90. Ein Ausspähen der im Rahmen des WLAN übermittelten Datenströme durch Dritte kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anschluss mindestens mit der vorkonfigurierten Datenverschlüsselung zu nutzen und im erforderlichen Rahmen weitere, eigene Vorkehrungen gegen das Eindringen Dritter in das Funknetzwerk – insbesondere durch Änderung herstellerseitig voreingestellter Passwörter und regelmäßige Updates – zu treffen, die dem Stand der Technik entsprechen.
 
1.91. Besondere Bestimmungen und Pflichten des Kunden für Radio- und TV-Dienstleistungen
1.92. Bei Inanspruchnahme der Radio und TV-Dienste stellt HeLi NET dem Kunden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung sowie der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Radio/TV-Signale und soweit vereinbart On-Demand-Dienste, wie z. B. Video-on-Demand, zur Verfügung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass HeLi NET mit Ausnahme der On-Demand-Dienste keinen Einfluss auf die generelle Verfügbarkeit des Contents hat, insbesondere bei Störungen der Signale außerhalb der Sphäre von HeLi NET.
1.93. Die für die Bestellung der Optionen nötige Volljährigkeit des Kunden wird über ein Identifikationsverfahren der Schufa oder eines vergleichbaren Unternehmens geprüft. HeLi NET behält sich vor, im Falle einer negativen Auskunft die Option oder einzelne Filme nicht freizuschalten.
1.94. HeLi NET übermittelt je nach vertraglicher Vereinbarung und gewählter Option Rundfunk und andere Inhalte (Content), soweit ihr dies gesetzlich, vertraglich oder in Abhängigkeit von Entscheidun¬gen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmver¬anstaltern) möglich ist. HeLi NET behält sich vor, einzelne Pro¬gramme und Inhalte teilweise oder ganz von der Übermittlung auszunehmen, durch gleichwertige Programme zu ersetzen, zu verringern oder in sonstiger Weise zu verändern, soweit der mit dem Vertrag bezweckte Erfolg nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar sind.
1.95. Radio- und TV-Dienste können Leistungen umfassen, die nur ge¬gen ein zusätzliches programmbezogenes Entgelt (Pay-TV) oder ein abrufbezogenes Entgelt (Video on Demand) gemäß Preisliste von HeLi NET verfügbar sind.
1.96. Soweit HeLi NET lediglich den Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden herstellt, kann der Kunde verschiedene Produkte auch anderer Anbieter über diesen Zugang beziehen. Diese werden von Providern angeboten, welche Vertragspartner (Open Access Part¬ner – OAP) von HeLi NET sind. Um diese Produkte nutzen zu können, schließt der Kunde gesonderte Verträge mit dem jeweiligen OAP. Entgelte für diese Leistungen sind gegenüber dem OAP zu entrichten.
1.97. Der Kunde darf die weitergesendeten Radio-/TV-Signale und die bereitgestellten Dienste nicht missbräuchlich nutzen und hat jegliche rechtswidrige Handlung zu unterlassen. Der Kunde darf insbesondere abgerufenen Content nur für private Zwecke innerhalb seiner Räumlichkeiten nutzen und diesen nicht vervielfältigen, um¬gestalten, öffentlich vorführen, verbreiten, senden, gegen Entgelt Dritten bereitstellten, unter Umgehung/Überwindung vorhandener Kopierschutz- oder Verschlüsselungsmechanismen wahrnehmbar machen oder sonst verwerten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm im Falle der Verletzung von Urheberrechten unter anderem Schadensersatzansprüche des Verletzten und eine strafrechtliche Verfolgung drohen.
1.98. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Regelungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Kunde darf Kindern und Jugendlichen nur solchen Content zugänglich machen, der nach den Prüfungen des FSK für die jeweilige Altersgruppe freigegeben ist. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass die hierfür mitgeteilten PIN keinem Unbefugten bekannt gemacht und diese nicht umgangen oder durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird.
1.99. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, HeLi NET von allen Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf einer schuldhaften, unzulässigen Verwendung des abgerufenen Contents durch den Kunden beruhen, freizustellen.
 
1.100. Besondere Bestimmungen für Domains
1.101. Soweit der Kunde die Registrierung einer Domain beauftragt hat, wird HeLi NET gegenüber den jeweiligen Domain-Verwaltungsstellen (z.B. DENIC) lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit den Verwaltungsstellen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, die dort eingesehen oder angefordert werden können. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit HeLi NET lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt.
1.102. Während der Laufzeit der Verträge bezüglich der Domain zwischen HeLi NET und dem Kunden sind die Vergütungen für die Registrierung in den von HeLi NET erhobenen Entgelten enthalten und werden von HeLi NET an die Verwaltungsstellen entrichtet.
1.103. Nutzung durch und Überlassung an Dritte
1.104.Der Kunde darf den Anschluss sowie die überlassenen Leistungen Dritten nicht – auch nicht unentgeltlich – zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung überlassen oder weitergeben.
1.105. Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, die durch Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die dem Kunden bereitgestellte Zugangskennung in Anspruch genommen werden.
1.106. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der HeLi NET, die in deren freiem Ermessen steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte überlassen (resale). Es ist ihm insbesondere untersagt, unter Einsatz der überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten. Bei einem Verstoß kann HeLi NET den Vertrag kündigen. Ferner kann HeLi NET vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie die HeLi NET ohne die Nutzung stünde.
1.107. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der HeLi NET auf Dritte übertragen.
 
1.108. Entgelte und Zahlungsbedingungen
1.109. Der Kunde ist verpflichtet, die Preise gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste zu zahlen. Die vom Kunden an HeLi NET zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten, die bei HeLi NET angefordert oder auf der Internetseite www.helinet.de eingesehen werden können.
1.110. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der Freischaltung des ersten Anschlusses bzw. Zugangs. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Bereitstellungsentgelte werden nach Bereitstellung des Dienstes erhoben, der Grundpreis wird monatlich im Voraus fällig. Sonstige Entgelte, wie insbesondere nutzungsabhängige Entgelte und Kaufpreise, sind nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung zu zahlen
1.111. Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Soweit der Kunde der HeLi NET kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss der Rechnungsbetrag ohne Abzug zehn Werktage nach Zugang der Rechnung im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der HeLi NET gutgeschrieben sein. HeLi NET ist nicht verpflichtet, Zahlungen per Scheck zu akzeptieren. Hat der Kunde der HeLi NET ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, bucht diese den Rechnungsbetrag fünf Werktage nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden ab. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird insoweit auf diesen Zeitraum verkürzt.
1.112. Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von HeLi NET bzw. den von ihr beauftragten Unternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen sechs Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht. Hat der Kunde Einwendungen gegen die Entgeltabrechnung erhoben, dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft HeLi NET keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.
1.113. Der Kunde kann Helinet damit beauftragen, einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) zu erstellen. Nutzen mehrere Personen den Anschluss, muss der Kunde in Textform gegenüber der Helinet ausdrücklich erklären, dass er alle aktuellen und zukünftigen Nutzer unverzüglich über die EVN-Erteilung informiert. Bei der gewerblichen Nutzung in Betrieben oder Behörden muss entsprechend erklärt werden, dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt worden sind.
1.114. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der HeLi NET sind gegenüber HeLi NET innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwände, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. HeLi NET wird den Kunden in der Rechnung auf die Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen Erhebung der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei HeLi NET maßgebend.
1.115. Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen der HeLi NET beauftragt hat, wird für den Kunden eine Gesamtrechnung erstellt, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
1.116. Die bei den Internettarifen in den Pauschalen bzw. Flatrates enthaltenen Verbindungen werden auf der Rechnung und dem Einzelverbindungsnachweis grundsätzlich nicht ausgewiesen.
1.117. Über die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten, die nach dem sogenannten „Offline-Billing-Verfahren“ abgerechnet werden, erhält der Kunde eine gesonderte Rechnung. Einwendungen gegen diese Rechnung sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen, aus der Rechnung ersichtlichen und für die Diensteinhalte verantwortlichen Mehrwertdiensteanbieter geltend zu machen.
1.118. Erteilt HeLi NET im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzung dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und – soweit die Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht – mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
 
1.119. Rechnungen
1.120. Ist der Kunde mit einer Rechnung nicht einverstanden, kann er diese innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei der Heli NET beanstanden. Heli NET weist den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hin. Die gesetzlichen Ansprüche bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
1.121. Bei Teilnahme am Online-Rechnungsverfahren erhält der Kunde monatlich eine Rechnung über sämtliche Leistungen online im Kundenportal der HeLi NET zur Verfügung gestellt. Sobald die Online-Rechnung im Internet einsehbar ist, erhält der Kunde eine an die ihm von HeLi NET zugewiesene E-Mail-Adresse gerichtete elektronische Nachricht. Sämtliche Vergütungen werden mit Zugang dieser Nachricht fällig und ohne Abzug zahlbar.
1.122. Bei einer Teilnahme am Online-Rechnungsverfahren verpflichtet sich der Kunde, der HeLi NET ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist.
1.123. Der Kunde ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach in angemessenen Abständen, jedoch mindestens ein Mal im Monat abzurufen.
1.124. Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis beantragt hat, stehen ihm diese Daten auch bei der Online-Rechnung zur Verfügung.
1.125. Auf Wunsch erhält der Kunde die Rechnungen auch kostenlos in Papierform.
 
1.126. Verzug, Pflichtverletzung, Sperre
1.127. Bei Zahlungsverzug mit einem Betrag von mindestens einhundert Euro kann Heli NET die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden und unter den Voraussetzungen des § 61 TKG sperren. Der Kunde in diesem Fall verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt
1.128. HeLi NET ist weiter berechtigt, die von dem Kunden in Anspruch genommenen Internetdienstleistungen zu sperren, wenn der Kunde gegen die sich aus den AGB ergebenden Pflichten verstößt. HeLi NET ist zur Sperrung der E-Mail-Adresse des Kunden berechtigt, wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse missbräuchlich nutzt, z. B. durch Mail- oder News-Spamming.
1.129. Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und Obliegenheiten in Verzug oder verletzt er diese schuldhaft, kann die HeLi NET Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der HeLi NET wegen Verzuges des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleibt unberührt.
 
1.130. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1.131. Gegen Ansprüche der HeLi NET kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von HeLi NET anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
 
1.132. Höhere Gewalt
1.133. In Fällen höherer Gewalt ist HeLi NET von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechungen der Stromversorgung, Überspannungsschäden sowie behördliche Maßnahmen.
 
1.134. Entstörung und Kosten der Entstörung
1.135. HeLi NET wird Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen bzw. beseitigen lassen.
1.136. Ist für eine Entstörung oder Installation der Zugang zu einem Standort des Kunden erforderlich, so ist vom Kunden sicherzustellen, dass HeLi NET zu den vereinbarten Zeiten Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten des Kunden erhält und dass ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht, der befugt ist, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und der über die zur Entstörung bzw. Installation erforderlichen Informationen verfügt.
1.137. Der Kunde wird HeLi NET erkennbare Mängel der Leistung unverzüglich anzeigen. Der Kunde hat nach Abgabe einer Störungsmeldung an die HeLi NET dieser die durch die Überprüfung der Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung oder der Schaden im Verantwortungsbereich des Kunden lag. Die entsprechende Berechnung erfolgt über die Monatsrechnung.
1.138. Von HeLi NET bereitgestellte Endgeräte, die im Rahmen einer Entstörung zu ersetzen sind, werden zur Selbstmontage geliefert. Kosten für etwaige Montagearbeiten werden nicht übernommen.
1.139. Beauftragt der Kunde für das Prüfen des Anschlusses eine Fremdfirma, so hat er die Kosten zu tragen.
 
1.140. Haftung
1.141. Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen ist die Haftung der HeLi NET für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden auf höchstens 12.500 Euro je Kunde begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches, schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 30 Millionen Euro begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht, die mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
1.142. Außerhalb des Anwendungsbereiches von Abs. 1 ist die vertragliche und gesetzliche Haftung der HeLi NET, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt beschränkt:
i) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (Kardinalpflichten) haftet HeLi NET der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu 25.000 Euro je Einzelfall;
ii) Für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen haftet HeLi NET nicht.
iii) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der HeLi NET oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HeLi NET beruhen.
iv) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
1.143. Für den Verlust von Daten haftet Helinet bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde seine Daten in angemessenen Zeitintervallen in geeigneter Form gesichert hat, um einem etwaigen Verlust insbesondere bei Updates, Installations- oder Wartungsarbeiten vorzubeugen.
1.144. Sofern der Kunde die Eintragung in einem öffentlichen Teilnehmerverzeichnis und / oder Auskunftsdienst beauftragt hat, steht HeLi NET für eine unterlassene oder fehlerhafte Eintragung nicht ein, wenn der Auftrag von HeLi NET zutreffend und rechtzeitig an den Herausgeber des Teilnehmerverzeichnisses bzw. den Betreiber des Auskunftsdienstes weiter gegeben wurde.
1.145. Für die von HeLi NET dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellten Geräte ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
1.146. Führt eine von HeLi NET zu vertretene Störung oder Unterbrechung zu einer Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basisentgelts berechtigt.
 
1.147. Vertragslaufzeit und Beendigung
1.148. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt bei Verbrauchern eine Höchstvertragslaufzeit von 24 Monaten. Helinet bietet Verbrauchern auch Verträge mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten an. Dies gilt nicht für Verträge, die nur die Herstellung einer physischen Verbindung zum Gegenstand haben, ohne dabei Endgeräte oder Dienste zu umfassen, auch wenn mit dem Verbraucher vereinbart wird, dass er die vereinbarte Vergütung über einen Zeitraum in Raten zahlen kann, der 24 Monate übersteigt.
1.149. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um einen Monat, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bzw. deren Verlängerung gekündigt wird. Der Kunde kann einen solchen Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Bei Buchung zusätzlicher Tarifoptionen (z. B. für Sprache oder Internet) kann der Vertrag über ein Basisprodukt nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeiten der gewählten Zusatzmodule sowie im Wege des Mietkaufs erworbenen Hardwaremodule gekündigt werden, auch wenn die Laufzeit des Basisproduktes beendet ist. Tarifoptionen sind nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar.
1.150. Verträge ohne Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
1.151. Nach Eingang der Kündigung bestätigt HeLi NET dem Kunden binnen fünf Werktagen den Zugang der Kündigung.
1.152. Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der HeLi NET zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor,
- wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für die letzten zwei Monate entspricht, in Verzug kommt;
- soweit auf den Vertrag eine gesetzliche Sonderregelung für das Recht zur Sperre Anwendung findet, ist eine fristlose Kündigung nur zulässig, wenn HeLi NET zur Sperre berechtigt ist;
- der Kunde eine wesentliche Bestimmung des Vertrages verletzt und trotz schriftlicher Mahnung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um die Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben;
- eine Abmahnung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist;
- erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen;
- im Fall von Unternehmen: dieses aufgelöst wird oder seine Geschäftstätigkeit auf Dauer einstellt;
- eine erforderliche Grundstückseigentümererklärung widerrufen bzw. ein Nutzungsvertrag gekündigt wird, der Anbieter eine erforderliche Lizenz verliert oder Leistungen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung einstellen muss;-
- Vorleister der HeLi NET, die Vorleistung aus Gründen, die HeLi NET nicht zu vertreten hat, einstellen.
1.153. Kündigt HeLi NET das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wegen Verzugs oder Verletzung einer wesentlichen Bestimmung des Vertrages, hat der Kunde der HeLi NET die hierdurch entstehenden Kosten für die Umschaltung und Kündigung der Leitung und die der HeLi NET entstehenden Verwaltungskosten zu ersetzen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der HeLi NET bleiben unberührt.
1.154. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor der Anschluss bereitgestellt und die Mindestlaufzeit beendet ist, so hat der Kunde der HeLi NET die hierdurch entstehenden Kosten wie z.B. Leitungsbestellung beim Vorlieferanten, Abbau der bereits installierten Hardware für einen Glasfaseranschluss oder sonstige Dienstleistungen, um einen Anschluss in Betrieb zunehmen, zu tragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt.
1.155. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die von HeLi NET leihweise überlassene Einrichtungen binnen zehn Werktagen nach Vertragsende an HeLi NET in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzusenden und den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der HeLi NET den Zugang zu den technischen Anlagen zum Zwecke der Deinstallation der Anlage zu gewähren. Sollte dies nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen, ist HeLi NET berechtigt, dem Kunden die Kosten für die entsprechenden Einrichtungen in Rechnung zu stellen. Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die AGB weiter.
 
1.156. Umzug und Anbieterwechsel
1.157. Soll die Leistung künftig an einem anderen Ort erbracht werden, hat der Kunde HeLi NET rechtzeitig, mindestens jedoch sechs Wochen vor dem geplanten Umzugstermin, hierüber zu informieren. HeLi NET prüft, inwieweit eine Weiterversorgung des Kunden möglich ist und informiert ihn innerhalb von zwei Wochen nach dessen Mitteilung. Eine Pflicht zur Weiterversorgung an einem anderen Standort besteht nicht.
1.158. Damit im Falle eines Anbieterwechsels und / oder einer beabsichtigten Rufnummernmitnahme die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, muss der Vertrag mit HeLi NET fristgerecht gekündigt werden. Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Anbieterwechselauftrag muss mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens sieben Werktage – wobei Samstag nicht als Werktag gilt – vor dem Datum des Vertragsendes bei HeLi NET eingegangen sein. Zur Einhaltung der Fristen muss der Kunde zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen beachten.
1.159. Die Bundesnetzagentur stellt im Internet unter www.bundesnetzagentur.de weitere Informationen zum Anbieterwechsel zur Verfügung.
 
1.160. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
1.161. HeLi NET beachtet die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und des Fernmeldegeheimnisses. Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich in Anlagen der HeLi NET und den von ihr beauftragten Unternehmen, es sei denn, die Nachrichteninhalte werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Anlagen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch die erforderlichen Verbindungsdaten übermittelt.
1.162. Die Einzelheiten zum Datenschutz sind in den Datenschutzbestimmungen der HeLi NET dargelegt, die der Kunde beim Vertragsschluss erhält und auch unter www.helinet.de abrufen kann.
 
1.163. Bonitätsprüfung und Inkasso
1.164. HeLi NET ist berechtigt, der Creditreform Hamm Samoray KG, Kranstraße 15, 59071 Hamm (im Folgenden „Creditreform“), personenbezogene Daten des Kunden sowie Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages zu übermitteln und Auskünfte über den Kunden, insbesondere zur Bonitätsprüfung, von Creditreform zu erhalten.
1.165. Des Weiteren ist HeLi NET berechtigt, an Creditreform personenbezogene Daten über ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden, die Beendigung des Vertrages oder einen Wohnsitzwechsel zu übermitteln.
1.166. Unabhängig davon wird HeLi NET an Creditreform auch Daten über gegen den Kunden bestehende fällige Forderungen übermitteln. Das ist zulässig, wenn der Kunde die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht hat, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der HeLi NET oder Dritter erforderlich ist und
- die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 ZPO vorliegt,
- die Forderung nach § 178 InsO festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist,
- der Kunde die Forderung ausdrücklich anerkannt hat,
- der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, wobei wischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen müssen, HeLi NET den Kunden rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Kunde die Forderung nicht bestritten hat oder
- das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und HeLi NET den Kunden über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
1.167. Eine Datenübermittlung an Creditreform erfolgt außerdem, soweit dies zum Zwecke des Inkassos erforderlich ist.
1.168. Creditreform speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des Creditreform-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Ver¬tragspartner der Creditreform sind Unternehmen, die auf¬grund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallri¬siken tragen (z.B. Telekommunikationsunternehmen). Creditreform stellt personenbezogene Daten nur zur Ver¬fügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzel¬fall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hin¬aus nutzt Creditreform die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertrags¬partner, die bspw. Dienstleistungen im Internet anbieten.
1.169. Eine Datenübermittlung nach diesem Abschnitt erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von HeLi NET oder eines Vertragspartners der Creditreform erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird HeLi NET die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
1.170. Der Kunde kann eine kostenlose Auskunft bei Creditreform über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten (Selbstauskunft). Weitere Informationen über das Auskunfts- und Score-Verfahren von Creditreform sowie zum Datenschutz sind auch unter www.boniversum.de abrufbar. Die postalische Anschrift von Creditreform lautet: Creditreform Hamm Samoray KG, Kranstraße 15, 59071 Hamm.
 
1.171. Schlichtung
1.172. Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit HeLi NET über die in § 68 TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten (Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation, Ref. 216, Postfach 8001, Tulpenfeld 4, 53105 Bonn, Telefax 030 224 80518). Nähere Angaben zum Antrag und Ablauf eines solchen Schlichtungsverfahrens können auf der Homepage der Bundesnetzagentur abgerufen werden unter https://www.bundesnetzagentur. de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/Zustaendigkeit/zustaendigkeit.html
1.173. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform findet sich unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist HeLi NET nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.
 
1.174. Termine und Fristen
1.175. Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistung sind nur verbindlich, soweit HeLi NET diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Kunde die in seinem Einflussbereich liegenden Mitwirkungshandlungen und Voraussetzungen zur Leistungserbringung vollständig und rechtzeitig erbracht bzw. erfüllt hat.
1.176. Die voraussichtliche Dauer vom Vertragsschluss bis zur Bereitstellung des Anschlusses beträgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der Regel durchschnittlich drei bis vier Wochen.
1.177. Der Samstag gilt nicht als Werktag.
1.178. Bei einem von HeLi NET nicht zu vertretenen, unvorhersehbaren, nicht vermeidbaren und außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Leistungshindernis verschieben sich die Fristen und Termine um den Zeitraum des Hindernisses.
 
1.179. Gerichtsstand
1.180. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der HeLi NET. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamm, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. HeLi NET bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben oder andere gerichtliche Verfahren einzuleiten.
 
1.181. Schlussbestimmungen
1.182. HeLi NET ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht dann das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vorstehendes Sonderkündigungsrecht in Textform zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Helinet auf einen Dritten übertragen.
1.183. Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestätigung in Textform durch Helinet erfolgt
1.184. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
1.185. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist - soweit nicht anderweitig vereinbart – Hamm in Westfalen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Helinet ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
 
Stand: 01.06.2023

 

AGB Privatkunden bis 30.06.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachkommunikations-, Internet-, Radio- und TV-Dienstleistungen der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG, nachfolgend jeweils „HeLi NET“.

Liebe Kunden der HeLi NET,

leider kommen auch wir nicht um das sogenannte Kleingedruckte herum. Wir haben uns bei der Beschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bemüht, so nutzerfreundlich wie möglich zu sein. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch, da sie das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der HeLi NET regeln.

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Rechtsbeziehungen der HeLi NET mit ihren Kunden. Sie finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, sowie Beseitigung von Störungen Anwendung.

1.2 Der Einbeziehung von AGB des Kunden wird widersprochen.

1.3 Die Rechte und Pflichten des Kunden und der HeLi NET ergeben sich in folgender Reihenfolge zunächst aus dem Kundenauftrag, aus der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Preisliste, den jeweiligen Sonderbedingungen bzw. Leistungsbeschreibungen und diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Vertrag kommt – vorbehaltlich besonderer Regelungen – mit dem Zugang der Auftragsbestätigung der HeLi NET zustande, spätestens jedoch mit der Freischaltung des Anschlusses bzw. Bereitstellung des Dienstes. Gleiches gilt für Vertrags- bzw. Tarifänderungen.

2.2 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der HeLi NET, einen Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen.

2.3 Die HeLi NET kann den Auftrag des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sie kann die Annahme des Auftrags auch von der Vorlage eines Nutzungsvertrages gemäß § 45a TKG (siehe 4.) oder von der Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen.

2.4 HeLi NET behält sich vor, gemäß der nachfolgenden Bestimmungen die Bonität des Kunden zu prüfen. Ergeben sich binnen 15 Arbeitstagen nach Auftragsannahme begründete Zweifel an der Bonität des Kunden aufgrund der durchgeführten Bonitätsprüfung, ist HeLi NET berechtigt, den Kundenantrag abzulehnen oder vom bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Sofern HeLi NET vom Vertrag zurücktritt, ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu zahlen. Bei Zweifeln an der Bonität des Kunden kann HeLi NET auch nachträglich eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird im Einzelfall festgelegt. Die Sicherheit kann durch Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts erbracht werden. Die Sicherheitsleistung ist zurückzugeben, sobald die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung nicht mehr bestehen.

2.5 Soweit sich HeLi NET zur Erbringung ihrer angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

 

3. Vertragsänderung

3.1 HeLi NET behält sich vor, die AGB, Preislisten oder Leistungsbeschreibungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. HeLi NET ist insbesondere berechtigt, die zu zahlenden Entgelte einer Erhöhung der Gesamtkosten anzupassen. Die Gesamtkosten setzen sich insbesondere aus den Kosten für Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb des Netzes, Kosten für Netzzusammenschaltungen, Personalkosten, Kosten für die Kundenbetreuung und -verwaltung (etwa Call-Center, IT-Systeme), Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Gebühren und Abgaben zusammen. Die Preisanpassung erfolgt nur, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von HeLi NET nicht veranlasst wurden. Anpassungen kommen außerdem in Betracht, wenn gesetzliche Änderungen oder hoheitliche Vorgaben eine solche erfordern oder wenn Dritte, von denen HeLi NET Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

3.2 HeLi NET informiert den Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden über die Änderungen. Der Kunde hat das Recht, einer Änderung, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten wirkt, zu widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) gegenüber HeLi NET erklärt werden.

3.3 Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, hat HeLi NET das Recht, den Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen fortzusetzen oder den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis mit der Änderung und diese tritt mit Ablauf der Widerspruchsfrist in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.

3.4 Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit HeLi NET die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes anpasst. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Ein Widerspruchsrecht besteht ferner nicht, wenn aufgrund der Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge anderer Anbieter, der Kosten für Zusammenschaltung anderer Anbieter und/oder Dienste anderer Anbieter HeLi NET die jeweilige Preisliste der Kostenänderungen entsprechend anpasst. Ein Widerspruchsrecht besteht des Weiteren nicht, wenn die Änderung keine Nachteile begründet, also für den Kunden lediglich vorteilhaft ist.

3.4 Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit Preiserhöhungen auf einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes beruhen. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Ein Widerspruchsrecht besteht des Weiteren nicht, wenn die Änderung keine Nachteile begründet, also für den Kunden lediglich vorteilhaft ist.

3.5 HeLi NET behält sich das Recht vor, die Preise für Service- und Sonderrufnummern ohne vorherige Ankündigung zu verändern oder einzustellen, ohne dass der Kunde dabei von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen kann.

 

4. Nutzung von Grundstücken

4.1 Soweit durch die vertraglichen Leistungen die Rechte des Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten eines Grundstückes berührt werden, kann HeLi NET den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats eine Grundstückseigentümererklärung oder den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Vertrags zu einer Nutzung des Grundstücks (Nutzungsvertrag) nach § 45a TKG vorlegt oder der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt.

4.2 Sind der Antrag fristgerecht vorgelegt und ein früherer Nutzungsvertrag nicht gekündigt worden, darf der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn HeLi NET den Antrag des Eigentümers auf Abschluss eines Nutzungsvertrags diesem gegenüber nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des von ihm unterschriebenen Vertrags annimmt.

4.3 Soweit ein Nutzungsvertrag bzw. eine Grundstückseigentümererklärung nicht vorliegt, ist HeLi NET von der Verpflichtung zur Leistung frei. Ist der Kunde der Grundstückseigentümer, bleibt der Vertrag außer im Fall nach Ziff. 4.2 sowie die Leistungsfreiheit der HeLi NET bestehen. Der Kunde hat im Fall des Satz 2 bis zur ordnungsgemäßen Beendigung die nutzungsunabhängige Vergütung weiter zu leisten.

4.4 Geht das Eigentum an dem Grundstück an einen Dritten über, so tritt der neue Eigentümer nach Maßgabe des § 45a Abs. 4 TKG in die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ein.

 

5. Teilnehmeranschluss

5.1 HeLi NET oder deren Beauftragte stellen dem Kunden im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen allgemeinen, das heißt für jeden möglichen Nutzer bereitgestellten Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung. Der Kunde kann den Netzzugang zum Anschluss von Sprachtelefon-, Telefax-, Datenübertragungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommunikationseinrichtungen sowie ggf. für den Empfang von Radio- und TV-Programmen nutzen, sofern diese den gesetzlichen und den verordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Mit Hilfe solcher Endeinrichtungen kann der Kunde Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen sowie ggf. Rundfunksignale empfangen.

5.2 Die dauerhafte Voreinstellung eines Verbindungsbetreibers oder die Auswahl im Einzelfall ist nur dann möglich, wenn dieser sein Verbindungsnetz mit dem Teilnehmernetz der HeLi NET zusammengeschaltet hat. Es sind die Bedingungen des dauerhaft voreingestellten oder des im Einzelfall ausgewählten Verbindungsnetzbetreibers maßgeblich. Die Herstellung von Verbindungen zum Internet ist zu den Bedingungen des jeweiligen Anbieters möglich.

5.3 Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze können Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen und der Internet-Zugang eingeschränkt sein.

5.4 Der Kunde hat den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und / oder magnetische Einflüsse zu bewahren.

5.5 HeLi NET behält sich vor, den Vorlieferanten für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zu wechseln, bzw. auf Glasfaser-TAL zu migrieren.

5.6 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Messung der Datenübertragungsrate, die über seinen Zugang erreicht wird, durchführen zu lassen. Die Messung umfasst mindestens die aktuelle Download-Rate, die aktuelle Upload-Rate und die Paketlaufzeit. Ein entsprechendes Tool stellt die Bundesnetzagentur im Internet unter www.breitbandmessung.de zur Verfügung.

 

6. Eigentum

6.1 Der Kunde stellt sicher, dass HeLi NET bei Beendigung des Vertrages sämtliche Service- und Technikeinrichtungen abbauen und abholen kann, soweit nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

6.2 Werden dem Kunden für die Vertragsdauer technische Einrichtungen oder Endgeräte überlassen, bleiben diese – soweit nichts anderes vereinbart ist – Eigentum der HeLi NET. Im Falle des Wiederrufs oder der Beendigung des Vertrages (insbesondere durch Kündigung) sind die überlassenen Endeinrichtungen nach Vertragsende unverzüglich zurückzugeben. Unterbleibt die Rückgabe, kann HeLi NET die technischen Einrichtungen und Endgeräte dem Kunden in Rechnung stellen.

Bei Beeinträchtigung des Eigentumsrechtes durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust ist HeLi NET unverzüglich zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann HeLi NET den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.

6.3 HeLi NET ist berechtigt, in ihrem Eigentum befindliche Einrichtungen und Geräte aus technischen und / oder betrieblichen Gründen gegen technisch gleichwertige auszutauschen, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

6.4 Endgeräte, die – etwa im Rahmen von Sonderaktionen oder Mietkauf – vom Kunden käuflich erworben werden, sind Eigentum des Kunden. Beim Miet- oder Ratenkauf geht das Eigentum an den Geräten nach Zahlung der letzten Rate auf den Kunden über.

6.5 Die im Rahmen von Sonderaktionen vertriebenen Endgeräte werden subventioniert. Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus Gründen beendet, die die HeLi NET nicht zu vertreten hat, kann HeLi NET unter Berücksichtigung der verbleibenden Restlaufzeit eine Nachberechnung verlangen. Der zum Zeitpunkt des Kaufs ausgewiesene Kaufpreis ist dabei um den bereits entrichteten Aktionspreis zu kürzen und der so ermittelte Differenzbetrag bezogen auf die verbleibende Restlaufzeit anteilig in Rechnung zu stellen.

6.6 Bei Widerruf des Sprach- und / oder Internet- und / oder des Radio- und TV-Vertrages sind auch sämtliche in Verbindung mit dem jeweiligen Vertrag erhaltenen Endgeräte unverzüglich zurückzugeben. Unterbleibt dies, kann HeLi NET einen Wertersatz verlangen.

6.7 Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für die im Rahmen von Sonderaktionen überlassenen Geräte, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der HeLi NET-Leistung stehen.

6.8 Im Falle von durch HeLi NET installierten Glasfaseranschlüssen bleibt HeLi NET Eigentümer sämtlicher von ihr zur Verfügung gestellten Service- und Technikeinrichtungen, insbesondere der von ihr installierten Leitungsrohre, Glasfaserkabel, Schaltschränke und Multiplexer.

 

7. Leistungen der HeLi NET

7.1 Die von HeLi NET zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsgrundlagen gem. Ziff. 1.3 dieser AGB.

7.2 HeLi NET und die von ihr beauftragten Unternehmen sind berechtigt, ihre Leistung, wie z. B. eine Verbindung, zu unterbrechen oder in der Dauer zu beschränken oder die Leistung in sonstiger Weise zeitweise ganz oder zum Teil einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam, Computerviren/-würmern oder Trojanern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ergeben sich hieraus nicht. Soweit HeLi NET eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z. B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig ist, steht die Verpflichtung der HeLi NET unter dem Vorbehalt, dass diese tatsächlich rechtzeitig erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht der HeLi NET entfällt insoweit, es sei denn, HeLi NET ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Stellt der Dritte die Vorleistung aus Gründen, die HeLi NET nicht zu vertreten hat, ein, ist HeLi NET zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit dem Kunden berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur insoweit, als HeLi NET gegenüber dem Dritten Schadensersatzansprüche zu stehen.

7.3 HeLi NET wird den Kunden im Falle einer längeren, vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder -beschränkung unterrichten. Sie wird diese Leistungsunterbrechung sobald wie möglich beheben.

7.4 Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nutzung der vertraglichen Leistung oder auf einen jederzeitigen Verbindungsaufbau unter Nutzung der vertraglichen Leistung angewiesen und hat der Kunde der HeLi NET dies in Textform unter Angabe von Gründen mitgeteilt, werden HeLi NET oder die von ihr beauftragten Unternehmen den Kunden darüber hinaus über jede vorhersehbare Leistungseinstellung oder -beschränkung und deren Beginn im Vorhinein unterrichten. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.

7.5 Gerät die HeLi NET mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn HeLi NET eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.

7.6 Der Kunde kann von HeLi NET jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis sowie in Verzeichnisse für Auskunftsdienste unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Der Kunde kann außerdem jederzeit kostenpflichtig verlangen, dass Mitbenutzer seines Zugangs mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht entgegenstehen.

7.7 Bei Festnetzanschlüssen ist das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 bei einem Stromausfall und während der standardmäßigen Trennung der Internetverbindung (alle 24 Stunden bis zu 30 Sekunden) nicht möglich. Eine Veränderung der Konfigurationen des Modems oder die Verwendung eines nicht freigegebenen Gerätes kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Bei Einwahl mit den eigenen Zugangsdaten von einem anderen Standort als dem im Auftrag benannten Standort ist eine korrekte Zustellung des Notrufs nicht gewährleistet und der Standort des Kunden kann nicht ermittelt werden.

 

8. Einschränkungen der Leistungspflicht

8.1 Soweit HeLi NET Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

8.2 HeLi NET behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern, sowie Änderungen der Technik oder der Systeme vorzunehmen, die bauliche Maßnahmen bzw. Änderungen in den Systemeinstellungen erforderlich machen können, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

8.3 Im Falle eines von der HeLi NET nicht zu vertretenen, nicht vorhersehbaren oder vorrübergehenden Leistungshindernisses, verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

8.4 Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege, Hardware- oder Softwareerweiterungen oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Stromlieferungen benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung der HeLi NET gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung dieser Vorleistungen, soweit HeLi NET mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden der HeLi NET beruht.

 

9. Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat HeLi NET unverzüglich jede Änderung seiner Rufnummer, seines Namens, ggf. seiner Rechtsform, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung sowie grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung, etc.) bekannt zu geben sowie sonstige zur Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben mitzuteilen. Sollten der HeLi NET Kosten dadurch entstehen, dass der Kunde eine der vorgenannten Änderungen und Informationen nicht oder nicht rechtzeitig mitteilt, behält sich HeLi NET vor, diese Kosten gegenüber dem Kunden geltend zu machen

9.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung der HeLi NET bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von HeLi NET geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht unverzüglich alle für ihn erkennbaren und möglichen Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz der Einrichtungen der HeLi NET beim Kunden und des Telekommunikationsnetzes der HeLi NET geeignet, erforderlich und zumutbar sind. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist HeLi NET berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

9.3 Soweit erforderlich, stellt der Kunde für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen der HeLi NET unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand. Der Kunde gestattet den Mitarbeitern der HeLi NET oder beauftragten Dritten das Betreten des Grundstückes und den Zutritt zu den Anschlüssen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere für etwaige Prüf-, Installations- oder Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist. Ist ein Zugang zum vereinbarten Termin nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, HeLi NET den hierdurch entstandenen Schaden zu erstatten. Gewährt der Kunde im Falle von Störungen keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, ist HeLi NET berechtigt, den Kunden vom Netz zu trennen, bis die Störungsursache beseitigt ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte der HeLi NET wegen Verzuges des Kunden mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der HeLi NET die für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, ggf. Planauskünfte über Versorgungsleitungen sowie Genehmigungen zur Verfügung zu stellen.

9.5 Der Kunde ist für seine technische Ausstattung, die die Nutzung der Dienste der HeLi NET ermöglicht, selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere, nur solche Geräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Verwendet der Kunde eigene Telekommunikationsendeinrichtungen, ist er ausschließlich selbst für deren ordnungsgemäßen Betrieb, deren Sicherheit und Störungsfreiheit verantwortlich. Er muss insbesondere selbst die erforderlichen Einstellungen, Sicherheitsmerkmale und Updates vornehmen und für deren Aktualität sorgen und geeignete Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte treffen. Die von HeLi NET bereitgestellten Endgeräte sind auf den Anschluss abgestimmt. Verwendet der Kunde eigene Endgeräte bzw. Router ohne spezielle Konfiguration, kann sich dies nachteilig auf die Übertragungsqualität und -geschwindigkeit auswirken.

9.6 Zur Vermeidung von Überlastungen des Teilnehmernetzes der HeLi NET ist der Kunde nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Aufbau von Standleitungen und / oder Datenfestverbindungen oder in sonstiger Weise missbräuchlich zu nutzen. Im Falle der Missachtung ist HeLi NET berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. In diesem Fall behält sich HeLi NET die Geltendmachung des ihr durch die missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens sowie die Einleitung strafrechtlicher Schritte vor.

9.7 Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen.

9.8 Der Kunde hat HeLi NET auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziff. 9.7 dieser AGB oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden, etwa der Verletzung der Rechte Dritter, gegen HeLi NET erhoben werden. Dies gilt insbesondere auch für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

9.9 Der Kunde hat Passworte und Nutzer- bzw. Zugangskennung geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erhalten haben.

 

10. Bestimmungen und Pflichten des Kunden für Sprachleistungen

10.1 HeLi NET ermöglicht dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Inanspruchnahme von Verbindungen mit Anschlüssen von anderen Anbietern. Insbesondere sind dies:

Verbindungen zu Anschlüssen, die über eine Orts- oder Landesvorwahl zu erreichen sind;

Verbindungen zu Anschlüssen von Mobilfunknetzen;

Verbindungen zu bestimmten Dienstekennzahlen.

10.2 Durch technische Gegebenheiten der Telekommunikationsnetze anderer Anbieter können Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen eingeschränkt sein.

10.3 HeLi NET behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Auflistung der jeweils gesperrten Nummern stellt HeLi NET dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Der Kunde kann von HeLi NET verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist. Die Freischaltung der gesperrten Rufnummernbereiche kann kostenpflichtig sein.

10.4 Der Kunde erhält für die Leistungen eine monatliche Rechnung.

10.5 Der Kunde wird den Anschluss und die Verbindungen zu anderen Anschlüssen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden, keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen. Das betrifft insbesondere solche Inhalte, deren Verbreitung gesetzlich verboten ist.

10.6 Die Anwahl einer Zielrufnummer ist nicht zulässig, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist oder bekannt ist, dass das Zustandekommen der Verbindung – insbesondere auch durch technische Vorkehrungen – vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert werden wird.

10.7 Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiterschaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist.

10.8 Sofern der Kunde Sprachleistungen der HeLi NET nutzt, verpflichtet er sich, den Wechsel seines Anschlussanbieters oder die Kündigung seines Anschlusses unverzüglich HeLi NET mitzuteilen, damit die Inanspruchnahme der Verbindungen von HeLi NET sichergestellt bzw. ein Missbrauch verhindert werden kann.

10.9 Der Kunde ist bei der Nutzung der ihm zugeteilten Rufnummern verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten, insbesondere gem. § 45o TKG die Übersendung und Übermittlung von Informationen, Sachen oder sonstige Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zu unterlassen.

 

11. Bestimmungen und Pflichten des Kunden für Internetdienstleistungen

11.1 HeLi NET stellt dem Kunden im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten Internetdienstleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur Verfügung. HeLi NET übermittelt IP-Pakete zwischen den angeschlossenen Rechnern und stellt Übergänge zu weiteren Netzen zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf die Einrichtung oder den Weiterbetrieb bestimmter Übergänge besteht nicht. Die ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht gewährleistet.

11.2 Sollte innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme des Internetdienstes festgestellt werden, dass die technischen Voraussetzungen beim Kunden für den beauftragten Anschluss nicht gegeben oder nicht ausreichend sind, bemühen sich beide Seiten um eine Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Gegebenheiten. Kommt keine Einigung zustande, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

11.3 Die vertraglich vereinbarten Tarife (z. B. Flatrate) gelten nur vom jeweiligen Festnetzanschluss des Kunden bei der HeLi NET. Sofern der Kunde oder Dritte mit dem Passwort / Nutzerkennung des Kunden Internetdienste von einem anderen HeLi NET-Anschluss abrufen will, sind die jeweils aktuell gültigen Internet-Einwahl-Entgelte der HeLi NET vom Kunden zu zahlen.

11.4 Eine zugeteilte feste IP-Adresse ist lediglich für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen HeLi NET und dem Kunden gültig. HeLi NET behält sich die Änderung der festen IP-Adresse aus technischen, rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen vor. Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Zuweisung einer festen IP-Adresse entstehen nicht. Die feste IP-Adresse ist ausschließlich mit dem Internet-Anschluss nutzbar und kann nicht auf andere Produkte übertragen werden.

11.5 Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch missbräuchliche übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.

11.6 Der Kunde wird die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich und nur entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen und jegliche rechtswidrige Handlung unterlassen. In diesem Zusammenhang hat der Kunde insbesondere jede Handlung, die zu einer Bedrohung, oder Belästigung anderer Internetnutzer führt, zu unterlassen. Der Kunde wird ferner keine unberechtigten Zugriffe auf fremde Zielsysteme vornehmen oder einen Versuch hierzu unternehmen.

11.7 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Nutzung keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten herzustellen. Das betrifft insbesondere solche Inhalte, deren Verbreitung gesetzlich verboten ist. HeLi NET ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt hat, jederzeit fristlos zu kündigen.

11.8 Der Kunde verpflichtet sich, HeLi NET von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit HeLi NET durch Dritte wegen eines Verstoßes der vom Kunden auf dem bereitgestellten Speicherplatz oder dem bei HeLi NET untergebrachten kundeneigenen Server hinterlegten Informationen gegen gesetzliche Regelungen in Anspruch genommen wird oder soweit der Kunde in sonstiger Weise Leistungen der HeLi NET gesetzeswidrig gebraucht oder einen solchen Gebrauch durch Dritte zulässt.

11.9 Der Kunde ist selbst in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Dienste der HeLi NET nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen und unter Beachtung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen erfolgt. Der Kunde haftet der HeLi NET für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Pflicht entstehen und stellt HeLi NET von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren können. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

11.10 Besondere Pflichten WLAN: Der Kunde ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, für die Installation und den Betrieb der für die Nutzung von WLAN überlassenen Hard- und Software ausschließlich selbst verantwortlich.

11.11 Ein Ausspähen der im Rahmen des WLAN übermittelten Datenströme durch Dritte kann derzeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anschluss mindestens mit der vorkonfigurierten Datenverschlüsselung zu nutzen und im erforderlichen Rahmen weitere, eigene Vorkehrungen gegen das Eindringen Dritter in das Funknetzwerk – insbesondere durch Änderung herstellerseitig voreingestellter Passwörter und regelmäßige Updates zu treffen, die dem Stand der Technik entsprechen.

 

12. Bestimmungen und Pflichten des Kunden für Radio- und TV-Dienstleistungen

12.1 Bei Inanspruchnahme der Radio und TV-Dienste stellt HeLi NET dem Kunden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung sowie der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Radio/TV-Signale und soweit vereinbart On-Demand-Dienste, wie z. B. Video-on-Demand, zur Verfügung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass HeLi NET mit Ausnahme der On-Demand-Dienste keinen Einfluss auf die generelle Verfügbarkeit des Contents hat, insbesondere bei Störungen der Signale außerhalb der Sphäre von HeLi NET.

12.2 Die für die Bestellung der Optionen nötige Volljährigkeit des Bestellers wird über ein Identifikationsverfahren der Schufa oder eines vergleichbaren Unternehmens geprüft. HeLi NET behält sich vor, im Falle einer negativen Auskunft die Option oder einzelne Filme nicht freizuschalten.

12.3 HeLi NET übermittelt je nach vertraglicher Vereinbarung und gewählter Option Rundfunk und andere Inhalte (Content), soweit ihr dies gesetzlich, vertraglich oder in Abhängigkeit von Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveranstaltern) möglich ist. HeLi NET behält sich vor, einzelne Programme und Inhalte teilweise oder ganz von der Übermittlung auszunehmen, durch gleichwertige Programme zu ersetzen, zu verringern oder in sonstiger Weise zu verändern, soweit der mit dem Vertrag bezweckte Erfolg nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar sind.

12.4 Radio- und TV-Dienste können Leistungen umfassen, die nur gegen ein zusätzliches programmbezogenes Entgelt (PayTV) oder ein abrufbezogenes Entgelt (Video on Demand) gemäß Preisliste von HeLi NET verfügbar sind.

12.5 Soweit HeLi NET lediglich den Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden herstellt, kann der Kunde verschiedene Produkte auch anderer Anbieter über diesen Zugang beziehen. Diese werden von Providern angeboten, welche Vertragspartner (Open Access Partner – OAP) von HeLi NET sind. Um diese Produkte nutzen zu können, schließt der Kunde gesonderte Verträge mit dem jeweiligen OAP. Entgelte für diese Leistungen sind gegenüber dem OAP zu entrichten.

12.6 Der Kunde darf die weitergesendeten Radio- / TV-Signale und die bereitgestellten Dienste nicht missbräuchlich nutzen und hat jegliche rechtswidrige Handlung zu unterlassen. Der Kunde darf insbesondere abgerufenen Content nur für private Zwecke innerhalb seiner Räumlichkeiten nutzen und diesen nicht vervielfältigen, umgestalten, öffentlich vorführen, verbreiten, senden, gegen Entgelt Dritten bereitstellten, unter Umgehung / Überwindung vorhandener Kopierschutz- oder Verschlüsselungsmechanismen wahrnehmbar machen oder sonst verwerten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm im Falle der Verletzung von Urheberrechten unter anderem Schadensersatzansprüche des Verletzten und eine strafrechtliche Verfolgung drohen.

12.7 Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Regelungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Kunde darf Kindern und Jugendlichen nur solchen Content zugänglich machen, der nach den Prüfungen des FSK für die jeweilige Altersgruppe freigegeben ist. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass die hierfür mitgeteilten PIN keinem Unbefugten bekannt gemacht und diese nicht umgangen oder durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird.

12.8 Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, HeLi NET von allen Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf einer schuldhaften, unzulässigen Verwendung des abgerufenen Contents durch den Kunden beruhen, freizustellen.

 

13. Nutzung durch und Überlassung an Dritte

13.1 Der Kunde darf den Anschluss sowie die überlassenen Leistungen Dritten nicht – auch nicht unentgeltlich – zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung überlassen oder weitergeben. Hiervon ausgenommen ist die Nutzung durch Personen, die mit dem Kunden in einem Haushalt leben und / oder wenn die Nutzung in vergleichbarer Weise sozialadäquat ist (z. B. durch Familienmitglieder oder Besucher).

13.2 Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, die durch Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die dem Kunden bereitgestellte Zugangskennung in Anspruch genommen werden.

13.3 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der HeLi NET, die in deren freiem Ermessen steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte überlassen (resale). Es ist ihm insbesondere untersagt, unter Einsatz der überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten  aufzutreten  und  Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten. Bei einem Verstoß kann HeLi NET den Vertrag kündigen. Ferner kann HeLi NET vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie die HeLi NET ohne die Nutzung stünde.

13.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der HeLi NET auf Dritte übertragen.

 

14. Zahlungsbedingungen

14.1 Die vom Kunden an HeLi NET zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten, die in den Kundencentern der HeLi NET ausliegen und auf der Internetseite www.helinet.de zur Verfügung stehen.

14.2 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der Freischaltung des ersten Anschlusses bzw. Zugangs. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

14.3 Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Soweit der Kunde der HeLi NET kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss der Rechnungsbetrag fünf Werktage nach Rechnungsdatum im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der HeLi NET gutgeschrieben sein. HeLi NET ist nicht verpflichtet, Zahlungen per Scheck zu akzeptieren. Hat der Kunde der HeLi NET ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, bucht diese den Rechnungsbetrag fünf Werktage nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden ab. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird insoweit auf diesen Zeitraum verkürzt.

14.4 Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von HeLi NET bzw. den von ihr beauftragten Unternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen sechs Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht. Hat der Kunde Einwendungen gegen die Entgeltabrechnung erhoben, dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft HeLi NET keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

14.5 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der HeLi NET sind gegenüber HeLi NET innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwände, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. HeLi NET wird den Kunden in der Rechnung auf die Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen Erhebung der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei HeLi NET maßgebend.

14.6 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen der HeLi NET beauftragt hat, wird für den Kunden eine Gesamtrechnung erstellt, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.

14.7 Die bei den Internettarifen in den Pauschalen bzw. Flatrates enthaltenen Verbindungen werden auf der Rechnung und dem Einzelverbindungsnachweis grundsätzlich nicht ausgewiesen.

14.8 Über die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten, die nach dem sogenannten „Offline-Billing-Verfahren“ abgerechnet werden, erhält der Kunde eine gesonderte Rechnung. Einwendungen gegen diese Rechnung sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen, aus der Rechnung ersichtlichen und für die Diensteinhalte verantwortlichen Mehrwertdiensteanbieter geltend zu machen.

14.9 Erteilt HeLi NET im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzung dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und – soweit die Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht – mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

 

15. Online Rechnung

15.1 Bei Teilnahme am Online-Rechnungsverfahren erhält der Kunde monatlich eine Rechnung über sämtliche Leistungen online im Kundenportal der HeLi NET zur Verfügung gestellt. Sobald die Online-Rechnung im Internet einsehbar ist, erhält der Kunde eine an die ihm von HeLi NET zugewiesene E-Mail-Adresse gerichtete elektronische Nachricht. Sämtliche Vergütungen werden mit Zugang dieser Nachricht fällig und sind ohne Abzug zahlbar.

15.2 Bei einer Teilnahme am Online-Rechnungsverfahren verpflichtet sich der Kunde, der HeLi NET ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist.

15.3 Der Kunde ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach in angemessenen Abständen, jedoch mindestens ein Mal im Monat abzurufen.

15.4 Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis beantragt hat, stehen ihm diese Daten auch bei der Online-Rechnung zur Verfügung.

 

16. Verzug, Pflichtverletzung, Sperre

16.1 HeLi NET bzw. die von ihr beauftragten Unternehmen sind berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des Kunden kostenpflichtig zu sperren, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist und HeLi NET die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Dies gilt nicht, wenn HeLi NET dem Kunden zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrages nach § 45 j TKG aufgefordert und der Kunde diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.

16.2 Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung der Wartefrist ist möglich, wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung gegeben hat, eine Gefährdung der Einrichtungen der HeLi NET droht oder wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderungen der HeLi NET im besonderem Maße ansteigen und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird. Eine Rufnummernsperrung erfolgt nach erfolgloser Abmahnung unter letzter Fristsetzung, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen gesetzliche Verbote bei der Übersendung oder Übermittlung von Informationen, Sachen oder sonstigen Leistungen, verstößt.

16.3 HeLi NET ist weiter berechtigt, die von dem Kunden in Anspruch genommenen Internetdienstleistungen zu sperren, wenn der Kunde gegen die sich aus Ziff. 11.5 bis 11.7 der AGB ergebenden Pflichten verstößt. HeLi NET ist zur Sperrung der E-Mail-Adresse des Kunden berechtigt, wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse missbräuchlich nutzt, z. B. durch Mail- oder News-Spamming.

16.4 Der Kunde bleibt auch im Falle einer berechtigten Sperre verpflichtet, die der HeLi NET geschuldete Vergütung zu bezahlen. Hierzu zählt auch der monatliche Grundpreis für die Zurverfügungstellung des Anschlusses.

16.5 Darüber hinaus ist HeLi NET berechtigt, dem Kunden die für die Sperrung des Anschlusses entstehenden Kosten, deren Höhe in der jeweils gültigen Preisliste festgelegt ist, in Rechnung zu stellen.

16.6 HeLi NET wird die Sperre, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll auf bestimmte Leistungen beschränken. Sie wird nur aufrechterhalten, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung erfassende Vollsperrung des Netzzugangs wird frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen erfolgen.

16.7 HeLi NET ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. HeLi NET ist weiterhin berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal mit 3 Euro zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass HeLi NET im Einzelfall kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

16.8 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

16.9 Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und Obliegenheiten in Verzug oder verletzt er diese schuldhaft, kann die HeLi NET Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der HeLi NET wegen Verzuges des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund bleibt unberührt.

 

17. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

17.1 Gegen Ansprüche der HeLi NET kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von HeLi NET anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

 

18. Höhere Gewalt

18.1 In Fällen höherer Gewalt ist HeLi NET von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechungen der Stromversorgung, Überspannungsschäden sowie behördliche Maßnahmen.

 

19. Entstörung und Kosten der Entstörung

19.1 HeLi NET wird Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen bzw. beseitigen lassen.

19.2 Der Kunde wird HeLi NET erkennbare Mängel der Leistung unverzüglich anzeigen. Der Kunde hat nach Abgabe einer Störungsmeldung an die HeLi NET dieser die durch die Überprüfung der Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung oder der Schaden im Verantwortungsbereich des Kunden lag. Die entsprechende Berechnung erfolgt über die Monatsrechnung.

19.3 Von HeLi NET bereitgestellte Endgeräte, die im Rahmen einer Entstörung zu ersetzen sind, werden zur Selbstmontage geliefert. Kosten für etwaige Montagearbeiten werden nicht übernommen.

19.4 Beauftragt der Kunde für das Prüfen des Anschlusses eine Fremdfirma, so hat er die Kosten zu tragen.

 

20. Minderung der Zahlung

20.1 Der Kunde hat das Recht, die Rechnung von HeLi NET bei nachweislich erfolgter Minderleistung der HeLi NET zu mindern.

20.2 Die Höhe der Minderung steht im direkten Verhältnis zur Minderleistung der HeLi NET und kann auf den gesamtem vertraglich vereinbartem Basispreis angerechnet werden.

20.3 Der Nachweis für 20.1 hat nur nach Vorgabe der Bundesnetzagentur über deren Überwachungsmechanismus oder von der Bundesnetzagentur beauftragtem Überwachungsmechanismus von Dritten bestand.

20.4 Die HeLi NET wird die Minderung bis zum Beweis der vollen Funktionsfähigkeit des Anschlusses durch die HeLi NET akzeptieren.

20.5 Der Beweis der vollen Funktionsfähigkeit wird durch eine Messung der Leitung bis zum Netzabschluss des Kunden durch die HeLi NET vorgenommen. Sollte die Messung keine eindeutige vollständige Funktionsfähigkeit nachweisen, hat die Minderung des Kunden weiter Bestand.

20.6 Mit dem Beweis der Funktionsfähigkeit erlischt das Minderungsrecht des Kunden tagegenau. Bei erneuter Minderleistung steht dem Kunden ein erneutes Minderungsrecht zu.

20.7 Bei erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsgeschwindigkeit und der vom Anbieter angebotenem Internetzugangsgeschwindigkeit steht dem Kunden ein Recht zur Kündigung nach den Vorgaben aus § 314 Absatz 2 BGB zu.

21. Haftung

21.1 Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen ist die Haftung der HeLi NET für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden auf höchstens 12.500 Euro je Kunde begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches, schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens zehn Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

21.2 Außerhalb des Anwendungsbereiches von Abs. 1 ist die vertragliche und gesetzliche Haftung der HeLi NET, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt beschränkt:

für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (Kardinalpflichten) haftet HeLi NET der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu 25.000 Euro je Einzelfall;

für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen haftet HeLi NET nicht.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der HeLi NET oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HeLi NET beruhen.

21.3 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

21.4 HeLi NET übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Informationen, Daten, Produkten oder Dienstleistungen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

21.5 Sofern der Kunde die Eintragung in einem öffentlichen Teilnehmerverzeichnis und / oder Auskunftsdienst beauftragt hat, steht HeLi NET für eine unterlassene oder fehlerhafte Eintragung nicht ein, wenn der Auftrag von HeLi NET zutreffend und rechtzeitig an den Herausgeber des Teilnehmerverzeichnisses bzw. den Betreiber des Auskunftsdienstes weiter gegeben wurde.

21.6 Für die von HeLi NET dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellten Geräte ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

 

22. Vertragslaufzeit und Beendigung

22.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

22.2 Bei Tarifwechseln und sonstigen Vertragsänderungen, z. B. Wechsel der Anschlussart, beginnt eine neue 24-monatige Mindestvertragslaufzeit. Dies gilt auch, wenn im Falle eines Umzugs zugleich ein Tarifwechsel vorgenommen wird.

22.3 Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bzw. deren Verlängerung gekündigt wird. Bei Buchung zusätzlicher Tarifoptionen (z. B. für Sprache oder Internet) kann der Vertrag über ein Basisprodukt nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeiten der gewählten Zusatzmodule sowie im Wege des Mietkaufs erworbenen Hardwaremodule gekündigt werden, auch wenn die Laufzeit des Basisproduktes beendet ist. Tarifoptionen sind nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar.

22.4 Eine Kündigung muss in Textform erfolgen.

22.5 HeLi NET behält sich das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht erbracht hat. Es gelten die §§ 323 ff. BGB.

22.6 Nach Eingang der Kündigung bestätigt HeLi NET dem Kunden binnen fünf Werktagen den Zugang der Kündigung.

22.7 Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der HeLi NET zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für die letzten zwei Monate entspricht, in Verzug kommt; soweit auf den Vertrag eine gesetzliche Sonderregelung für das Recht zur Sperre (z. B. § 45k TKG) Anwendung findet, ist eine fristlose Kündigung nur zulässig, wenn HeLi NET zur Sperre berechtigt ist; der Kunde eine wesentliche Bestimmung des Vertrages verletzt und trotz schriftlicher Mahnung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um die Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben; eine Abmahnung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist; erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; im Fall von Unternehmen: dieses aufgelöst wird oder seine Geschäftstätigkeit auf Dauer einstellt; eine erforderliche Grundstückseigentümererklärung widerrufen bzw. ein Nutzungsvertrag gekündigt wird, der Anbieter eine erforderliche Lizenz verliert oder Leistungen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung einstellen muss; Vorleister der HeLi NET, die Vorleistung aus Gründen, die HeLi NET nicht zu vertreten hat, einstellen.

22.8 Kündigt HeLi NET das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wegen Verzugs oder Verletzung einer wesentlichen Bestimmung des Vertrages, hat der Kunde der HeLi NET die hierdurch entstehenden Kosten für die Umschaltung und Kündigung der Leitung und die der HeLi NET entstehenden Verwaltungskosten zu ersetzen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der HeLi NET bleiben unberührt.

22.9 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor der Anschluss bereitgestellt und die Mindestlaufzeit beendet ist, so hat der Kunde der HeLi NET die hierdurch entstehenden Kosten wie z.B. Leitungsbestellung beim Vorlieferanten, Abbau der bereits installierten Hardware für einen Glasfaseranschluss oder sonstige Dienstleistungen, um einen Anschluss in Betrieb zunehmen, zu tragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt.

22.10 Die Kündigung lässt Verträge zwischen dem Kunden und OAP unberührt. Eine Nutzung der OAP-Leistungen ist jedoch aufgrund des deaktivierten HeLi NET-Anschlusses nicht mehr möglich. Der Kunde kann daraus keine Ersatzansprüche gegenüber HeLi NET herleiten.

22.11 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die von HeLi NET leihweise überlassene Einrichtungen  binnen zehn Werktagen nach Vertragsende an HeLi NET in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurück zu senden und den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der HeLi NET den Zugang zu den technischen Anlagen zum Zwecke der Deinstallation der Anlage zu gewähren. Sollte dies nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen, ist HeLi NET berechtigt, dem Kunden die Kosten für die entsprechenden Einrichtungen in Rechnung zu stellen. Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die AGB weiter.

 

23. Umzug und Anbieterwechsel

23.1 HeLi NET wird bei einem Wechsel des Wohnsitzes des Kunden die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte erbringen, soweit diese dort angeboten wird. HeLi NET kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Der Kunde ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Umzugs sowie den Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmeranschluss umgestellt werden soll, mindestens sechs Wochen im Voraus der HeLi NET mitzuteilen.

23.2 Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Zum Nachweis hat der Kunde der HeLi NET innerhalb von zwei Wochen nach Umzug eine Ummeldebescheinigung vorzulegen.

23.3 Damit im Falle eines Anbieterwechsels und / oder einer beabsichtigten Rufnummernmitnahme die  Leistung  nicht  oder  nicht  länger  als  einen  Kalendertag  unterbrochen  wird, muss der Vertrag mit HeLi NET fristgerecht gekündigt werden. Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Anbieterwechselauftrag muss mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens sieben Werktage – wobei Samstag nicht als Werktag gilt – vor dem Datum des Vertragsendes bei HeLi NET eingegangen sein. Zur Einhaltung der Fristen muss der Kunde zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen beachten.

23.4 Die Bundesnetzagentur stellt im Internet unter www.bundesnetzagentur.de weitere Informationen zu Umzug und Anbieterwechsel zur Verfügung.

 

24. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

HeLi NET beachtet die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und des Fernmeldegeheimnisses. Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich in Anlagen der HeLi NET und den von ihr beauftragten Unternehmen, es sei denn, die Nachrichteninhalte werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Anlagen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch die erforderlichen Verbindungsdaten übermittelt.

Die Einzelheiten zum Datenschutz sind in den Datenschutzbestimmungen der HeLi NET dargelegt, die der Kunde beim Vertragsschluss erhält und auch unter www.helinet.de abrufen kann.

 

25. Bonitätsprüfung und Inkasso

25.1 HeLi NET ist berechtigt, der Creditreform Hamm Samoray KG, Kranstraße 15, 59071 Hamm (im Folgenden „Creditreform“), personenbezogene Daten des Kunden sowie Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages zu übermitteln und Auskünfte über den Kunden, insbesondere zur Bonitätsprüfung, von Creditreform zu erhalten.

25.2 Des Weiteren ist HeLi NET berechtigt, an Creditreform personenbezogene Daten über ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden, die Beendigung des Vertrages oder einen Wohnsitzwechsel zu übermitteln.

25.3 Unab­hän­gig davon wird HeLi NET an Creditreform auch Daten über gegen den Kunden beste­hen­de fäl­li­ge For­de­run­gen über­mit­teln. Das ist nach dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (§ 28a Abs. 1) zuläs­sig, wenn der Kunde die geschul­dete Leis­tung trotz Fäl­lig­keit nicht erbracht hat, die Über­mitt­lung zur Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen der HeLi NET oder Drit­ter erfor­der­lich ist und die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 ZPO vorliegt, die Forderung nach § 178 InsO festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist, der Kunde die Forderung ausdrücklich anerkannt hat, der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, wobei wischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen müssen, HeLi NET den Kunden rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Kunde die Forderung nicht bestritten hat oder das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und HeLi NET den Kunden über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

25.4 Eine Datenübermittlung an Creditreform erfolgt außerdem, soweit dies zum Zwecke des Inkassos erforderlich ist.

25.5 Creditreform spei­chert und nutzt die erhal­te­nen Daten. Die Nut­zung umfasst auch die Errech­nung eines Wahr­schein­lich­keits­wer­tes auf Grund­lage des Creditreform-Daten­be­stan­des zur Beur­tei­lung des Kre­di­tri­si­kos (Score). Die erhal­te­nen Daten über­mit­telt sie an ihre Ver­trags­part­ner im Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum und der Schweiz, um die­sen Infor­ma­tio­nen zur Beur­tei­lung der Kre­dit­wür­dig­keit von natür­li­chen Per­so­nen zu geben. Ver­trags­part­ner der Creditreform sind Unter­neh­men, die auf­grund von Leis­tun­gen oder Lie­fe­rung finan­zi­elle Aus­fall­ri­si­ken tra­gen (z.B. Telekommunikationsunternehmen). Creditreform stellt per­so­nen­be­zo­gene Daten nur zur Ver­fü­gung, wenn ein berech­tig­tes Inter­esse hieran im Ein­zel­fall glaub­haft dar­ge­legt wurde und die Über­mitt­lung nach Abwä­gung aller Inter­es­sen zuläs­sig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten nach Art der Ver­trags­part­ner unter­schied­lich sein. Dar­über hin­aus nutzt Creditreform die Daten zur Prü­fung der Iden­ti­tät und des Alters von Per­so­nen auf Anfrage ihrer Ver­trags­part­ner, die bspw. Dienst­leis­tun­gen im Inter­net anbie­ten.

25.6 Eine Datenübermittlung nach diesem Abschnitt erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von HeLi NET oder eines Vertragspartners der Creditreform erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird HeLi NET die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

25.7 Der Kunde kann eine kostenlose Aus­kunft bei Creditreform über die ihn betref­fen­den gespei­cher­ten Daten erhal­ten (Selbstauskunft). Wei­tere Infor­ma­tio­nen über das Aus­kunfts- und Score-Ver­fah­ren von Creditreform sowie zum Datenschutz sind auch unter www.boniversum.de abruf­bar. Die posta­li­sche Anschrift von Creditreform lau­tet: Creditreform Hamm Samoray KG, Kranstraße 15, 59071 Hamm.

 

26. Schlichtung, Gerichtsstand

26.1 Der Kunde kann bei einem Streit, ob HeLi NET ihre Pflichten gegenüber dem Kunden in den in § 47a Abs. 1 TKG genannten Fällen nachgekommen ist, nach einem erfolglosen Einigungsversuch bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter: Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation, Postfach: 8001, 53105 Bonn. Informationen sind auch im Internet unter www.bundesnetzagentur.de einsehbar. Das Nähere Verfahren regelt die jeweils aktuell gültige Schlichtungsordnung der Bundesnetzagentur. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig. HeLi NET prüft im Einzelfall, ob sie an einem solchen Verfahren teilnimmt. Das Schlichtungsverfahren erfolgt nur auf Kundenantrag und hindert keine Seite unabhängig von dem Schlichtungsverfahren, ihre Rechte gleichzeitig anderweitig, insbesondere gerichtlich geltend zu machen. Die gerichtliche Geltendmachung kann die Unzulässigkeit bzw. Beendigung einer Schlichtung begründen.

26.2 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den Buchstaben a bis d des  Artikels 4 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung stehen Kunden, die Verbraucher sind, Rechtsbehelfe zu. Das ist insbesondere die Klage vor dem zuständigen Gericht. Die Möglichkeit, sich bei HeLi NET zu beschweren, bleibt hiervon unberührt.

26.3 Soweit der Vertrag online abgeschlossen wurde und der Kunde Verbraucher ist, steht ihm für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen auch die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU-Kommission (OS-Plattform) zur Verfügung. Diese Plattform ist im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

26.4 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der HeLi NET. Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit die­sem Ver­trag ist Hamm, sofern der Kunde Kauf­mann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. HeLi NET bleibt berech­tigt, am all­ge­mei­nen Gerichts­stand des Kun­den Klage zu erhe­ben oder andere gericht­li­che Ver­fah­ren ein­zu­lei­ten.

 

27. Schlussbestimmungen

27.1 HeLi NET ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht dann das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vorstehendes Sonderkündigungsrecht in Textform zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam.

27.2 Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Textform.

 

Stand: 01.12.2021

Download AGB Privatkunden

AGB Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

 

Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG (im Folgenden HeLi NET genannt), Hafenstraße 80-82, 59067 Hamm (Amtsgericht Hamm HRA 1881) und dem Kunden, der kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, HeLi NET hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Eine solche Zustimmung bedarf der Schriftform. Diese AGB gelten auch dann, wenn HeLi NET in Kenntnis entgegenstehender AGB oder von diesen AGB abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.

 

Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich – in der folgenden absteigenden Reihenfolge – aus den in der Auftragsbestätigung und im Auftragsformular getroffenen Vereinbarungen, aus der Preisliste, den jeweiligen Sonderbedingungen, den Leistungsbeschreibungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jeweils in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG).

2.2 Abweichende Regelungen sowie Sonderbedingungen bedürfen stets der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung durch HeLi NET.

 

Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Vertrag kommt – vorbehaltlich besonderer Regelungen – mit dem Zugang der Auftragsbestätigung der HeLi NET zustande, spätestens jedoch mit der Freischaltung des Anschlusses bzw. Bereitstellung der Leistung. Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag des Kunden ab, erfolgt die Annahme des Vertrages durch den Kunden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen spätestens durch die erstmalige Inanspruchnahme oder Nutzung der jeweiligen Leistung. Gleiches gilt für Vertrags- bzw. Tarifänderungen.

3.2 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der HeLi NET, einen Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen. HeLi NET behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die infrastrukturellen oder technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung nicht oder nur teilweise vorhanden sind, insbesondere die Vorleistung eines Dritten nicht möglich ist oder dieser Dritte die Leistung zukünftig nicht mehr zur Verfügung stellt. HeLi NET behält sich das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht erbracht hat. Es gelten die §§ 323 ff. BGB.

3.3 Die HeLi NET kann den Auftrag des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3.4 HeLi NET kann die Annahme des Auftrags auch von der Vorlage eines Nutzungsvertrages gemäß § 45a TKG oder von der Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen.

3.5 HeLi NET behält sich vor, gemäß der nachfolgenden Bestimmungen die Bonität des Kunden zu prüfen. Ergeben sich binnen 15 Arbeitstagen nach Auftragsannahme begründete Zweifel an der Bonität des Kunden aufgrund der durchgeführten Bonitätsprüfung, ist HeLi NET berechtigt, den Kundenantrag abzulehnen oder vom bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Sofern HeLi NET vom Vertrag zurücktritt, ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu zahlen. Bei Zweifeln an der Bonität des Kunden kann HeLi NET auch nachträglich eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird im Einzelfall festgelegt. Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts erbracht werden. Die Sicherheitsleistung ist zurückzugeben, sobald die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung nicht mehr bestehen.

3.6 Soweit sich HeLi NET zur Erbringung ihrer angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

3.7 Angebote der HeLi NET sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

 

Vertragsänderung

3.1 HeLi NET behält sich vor, die AGB, Preislisten oder Leistungsbeschreibungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. HeLi NET ist insbesondere berechtigt, die zu zahlenden Entgelte einer Erhöhung der Gesamtkosten anzupassen. Die Gesamtkosten setzen sich insbesondere aus den Kosten für Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb des Netzes, Kosten für Netzzusammenschaltungen, Personalkosten, Kosten für die Kundenbetreuung und -verwaltung (etwa Call-Center, IT-Systeme), Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Gebühren und Abgaben zusammen. Die Preisanpassung erfolgt nur, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von HeLi NET nicht veranlasst wurden. Anpassungen kommen außerdem in Betracht, wenn gesetzliche Änderungen oder hoheitliche Vorgaben eine solche erfordern oder wenn Dritte, von denen HeLi NET Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

3.2 HeLi NET informiert den Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden über die Änderungen. Der Kunde hat das Recht, einer Änderung, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten wirkt, zu widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) gegenüber HeLi NET erklärt werden.

3.3 Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, hat HeLi NET das Recht, den Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen fortzusetzen oder den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis mit der Änderung und diese tritt mit Ablauf der Widerspruchsfrist in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.

3.4 Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit Preiserhöhungen auf einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes beruhen. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Ein Widerspruchsrecht besteht des Weiteren nicht, wenn die Änderung keine Nachteile begründet, also für den Kunden lediglich vorteilhaft ist.

3.5 HeLi NET behält sich das Recht vor, die Preise für Service- und Sonderrufnummern ohne vorherige Ankündigung zu verändern oder einzustellen, ohne dass der Kunde dabei von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen kann.

 

Nutzung von Grundstücken

4.1 Soweit durch die vertraglichen Leistungen die Rechte des Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten eines Grundstückes berührt werden, kann HeLi NET den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats eine Grundstückseigentümererklärung oder den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Vertrags zu einer Nutzung des Grundstücks (Nutzungsvertrag) nach § 45a TKG vorlegt oder der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt.

4.2 Sind der Antrag fristgerecht vorgelegt und ein früherer Nutzungsvertrag nicht gekündigt worden, darf der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn HeLi NET den Antrag des Eigentümers auf Abschluss eines Nutzungsvertrags diesem gegenüber nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des von ihm unterschriebenen Vertrags annimmt.

4.3 Soweit ein Nutzungsvertrag bzw. eine Grundstückseigentümererklärung nicht vorliegt, ist HeLi NET von der Verpflichtung zur Leistung frei. Ist der Kunde selbst der Grundstückseigentümer, bleiben der Vertrag – außer im Fall der Ziff. 4.2 – sowie die Leistungsfreiheit der HeLi NET bestehen. Der Kunde hat im Fall des Satz 2 bis zur ordnungsgemäßen Beendigung die nutzungsunabhängige Vergütung weiter zu leisten.

4.4 Geht das Eigentum an dem Grundstück an einen Dritten über, so tritt der neue Eigentümer nach Maßgabe des § 45a Abs. 4 TKG in die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ein.

 

Teilnehmeranschluss und Übertragungswege

5.1 HeLi NET oder deren Beauftragte stellen dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen allgemeinen, das heißt für jeden möglichen Nutzer bereitgestellten, Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung. Der Kunde kann den Netzzugang zum vertraglich vereinbarten Anschluss von Sprachtelefon-, Telefax-, Datenübertragungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommunikationseinrichtungen nutzen, sofern diese den gesetzlichen und den verordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Mit Hilfe solcher Endeinrichtungen kann der Kunde Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen sowie ggf. Rundfunksignale empfangen.

5.2 Die dauerhafte Voreinstellung eines Verbindungsbetreibers oder die Auswahl im Einzelfall ist nur dann möglich, wenn dieser sein Verbindungsnetz mit dem Teilnehmernetz der HeLi NET zusammengeschaltet hat. Es sind die Bedingungen des dauerhaft voreingestellten oder des im Einzelfall ausgewählten Verbindungsnetzbetreibers maßgeblich. Die Herstellung von Verbindungen zum Internet ist zu den Bedingungen des jeweiligen Anbieters möglich.

5.3 Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze können Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen und der Internet-Zugang eingeschränkt sein.

5.4 Der Kunde hat den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und / oder magnetische Einflüsse zu bewahren.

5.5 HeLi NET behält sich vor, den Vorlieferanten für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zu wechseln bzw. auf Glasfaser-TAL zu migrieren.

5.6 Der Übertragungsweg bzw. das Übertragungsnetz wird von HeLi NET über Schnittstellen zur Verfügung gestellt. Er endet mit der Abschlusseinrichtung, die ggf. an einer mit dem Kunden zu vereinbarenden Stelle zu installieren ist. Alternativ kann die Schnittstelle im Einvernehmen zwischen HeLi NET und dem Kunden – ggf. gegen gesondertes Entgelt – in End- oder Vermittlungseinrichtungen integriert werden. Wird eine solche nicht von HeLi NET bereitgestellt, hat HeLi NET Funktionsstörungen dieser Einrichtung nicht zu vertreten.

5.7 HeLi NET verpflichtet sich zur Schonung der von ihr zur Verlegung der Übertragungswege genutzten Grundstücke. Über erforderliche Baumaßnahmen stimmen sich der Kunde oder dessen Beauftragte und HeLi NET rechtzeitig ab.

5.8 HeLi NET stellt dem Kunden das beauftragte Produkt entsprechend dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung betriebsfähig bereit und zeigt ihm die erfolgte Bereitstellung an. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet. Die Verbindung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellungsanzeige schriftlich unter Angabe der Gründe widerspricht und die Abnahme verweigert. Der bereitgestellte Übertragungsweg gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde den Übertragungsweg in Anspruch nimmt.

5.6 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Messung der Datenübertragungsrate, die über seinen Zugang erreicht wird, durchführen zu lassen. Die Messung umfasst mindestens die aktuelle Download-Rate, die aktuelle Upload-Rate und die Paketlaufzeit. Ein entsprechendes Tool stellt die Bundesnetzagentur im Internet unter www.breitbandmessung.de zur Verfügung.

 

Eigentum

6.1 Der Kunde stellt sicher, dass HeLi NET bei Beendigung des Vertrages sämtliche Service- und Technikeinrichtungen abbauen und abholen kann, soweit nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

6.2 Werden dem Kunden für die Vertragsdauer technische Einrichtungen oder Endgeräte überlassen, bleiben diese – soweit nichts anderes vereinbart ist – Eigentum der HeLi NET. Im Falle des Wiederrufs oder der Beendigung des Vertrages (insbesondere durch Kündigung) sind die überlassenen Endeinrichtungen nach Vertragsende unverzüglich zurückzugeben. Unterbleibt die Rückgabe, kann HeLi NET die technischen Einrichtungen und Endgeräte dem Kunden in Rechnung stellen.

Bei Beeinträchtigung des Eigentums durch Pfändung, Beschädigung, Verlust oder vergleichbare Fälle hat der Kunde HeLi NET unverzüglich zu informieren. In diesem Fall ist HeLi NET berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Beeinträchtigung nicht zu vertreten.

6.3 HeLi NET ist berechtigt, in ihrem Eigentum befindliche Einrichtungen und Geräte aus technischen und / oder betrieblichen Gründen gegen technisch gleich- oder höherwertige auszutauschen, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

6.4 Endgeräte, die vom Kunden käuflich erworben werden, werden Eigentum des Kunden. Bei Miet- oder Ratenkauf geht das Eigentum an den Geräten erst nach Zahlung der letzten Rate auf den Kunden über.

6.5 Bei Beendigung des Sprach- und / oder Internetvertrages oder des Vertrages über die Bereitstellung von Übertragungswegen sind auch sämtliche in Verbindung mit dem jeweiligen Vertrag erhaltenen Endgeräte unverzüglich zurückzugeben, soweit diese nicht im Eigentum des Kunden stehen. Unterbleibt dies, kann HeLi NET hierfür Wertersatz verlangen.

6.6 Im Falle von durch HeLi NET installierten Glasfaseranschlüssen bleibt HeLi NET – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – Eigentümerin sämtlicher von ihr zur Verfügung gestellten Service- und Technikeinrichtungen, insbesondere der von ihr installierten Leitungsrohre, Glasfaserkabel, Schaltschränke und Multiplexer.

 

Leistungen und Pflichten der HeLi NET

7.1 Die von HeLi NET zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsgrundlagen gem. Ziff. 2.1 dieser AGB. Die Leistungsbeschreibungen können bei HeLi NET angefordert oder im Internet unter www.helinet.de eingesehen werden.

7.2 HeLi NET ist berechtigt, sich zur Erbringung von Dienstleistungen und zur vertraglichen Umsetzung Dritter zu bedienen.

7.3 HeLi NET und die von ihr beauftragten Unternehmen sind berechtigt, ihre Leistung, wie z. B. eine Verbindung, zu unterbrechen oder in der Dauer zu beschränken oder die Leistung in sonstiger Weise zeitweise ganz oder zum Teil einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam, Computerviren/-würmern oder Trojanern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ergeben sich hieraus nicht. Soweit HeLi NET eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z. B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig ist, steht die Verpflichtung der HeLi NET unter dem Vorbehalt, dass diese tatsächlich rechtzeitig erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht der HeLi NET entfällt insoweit, es sei denn, HeLi NET ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Stellt der Dritte die Vorleistung aus Gründen, die HeLi NET nicht zu vertreten hat, ein, ist HeLi NET zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit dem Kunden berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur insoweit, als HeLi NET gegenüber dem Dritten Schadensersatzansprüche zustehen.

7.4 HeLi NET wird den Kunden im Falle einer längeren, vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder -beschränkung unterrichten. Sie wird diese Leistungsunterbrechung sobald wie möglich beheben.

7.4 Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nutzung der vertraglichen Leistung oder auf einen jederzeitigen Verbindungsaufbau unter Nutzung der vertraglichen Leistung angewiesen und hat der Kunde der HeLi NET dies in Textform unter Angabe von Gründen mitgeteilt, werden HeLi NET oder die von ihr beauftragten Unternehmen den Kunden darüber hinaus über jede vorhersehbare Leistungseinstellung oder -beschränkung und deren Beginn im Vorhinein unterrichten. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.

7.5 Gerät die HeLi NET mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn HeLi NET eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.

7.6 Der Kunde kann von HeLi NET jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis sowie in Verzeichnisse für Auskunftsdienste unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Der Kunde kann außerdem jederzeit kostenpflichtig verlangen, dass Mitbenutzer seines Zugangs mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht entgegenstehen.

7.7 Bei Festnetzanschlüssen ist das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 bei einem Stromausfall und während der standardmäßigen Trennung der Internetverbindung (alle 24 Stunden bis zu 30 Sekunden) nicht möglich. Eine Veränderung der Konfigurationen des Modems oder die Verwendung eines nicht freigegebenen Gerätes kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Bei Einwahl mit den eigenen Zugangsdaten von einem anderen Standort als dem im Auftrag benannten Standort ist eine korrekte Zustellung des Notrufs nicht gewährleistet und der Standort des Kunden kann nicht ermittelt werden.

7.8 HeLi NET misst und überwacht das Aufkommen des Datenverkehrs zur Kontrolle der Kapazitätsauslastung und Vermeidung der Überlastung von Netzverbindungen. Vom Inhalt der übertragenen Daten erlangt HeLi NET keine Kenntnis.

 

Einschränkungen der Leistungspflicht

8.1 Soweit HeLi NET Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

8.2 HeLi NET behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern, sowie Änderungen der Technik oder der Systeme vorzunehmen, die bauliche Maßnahmen bzw. Änderungen in den Systemeinstellungen erforderlich machen können, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

8.3 Im Falle eines von der HeLi NET nicht zu vertretenen, nicht vorhersehbaren oder vorrübergehenden Leistungshindernisses, verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

8.4 Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege, Hardware- oder Softwareerweiterungen oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Stromlieferungen benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung der HeLi NET gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung dieser Vorleistungen, soweit HeLi NET mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden der HeLi NET beruht.

 

Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat HeLi NET unverzüglich jede Änderung seiner Rufnummer, seines Namens, ggf. seiner Rechtsform, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung sowie eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung, etc.) bekannt zu geben sowie sonstige zur Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben mitzuteilen. Sollten der HeLi NET Kosten dadurch entstehen, dass der Kunde eine der vorgenannten Änderungen und Informationen nicht oder nicht rechtzeitig mitteilt, behält sich HeLi NET vor, diese Kosten gegenüber dem Kunden geltend zu machen

9.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung der HeLi NET bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von HeLi NET geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht unverzüglich alle für ihn erkennbaren und möglichen Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz der Einrichtungen der HeLi NET beim Kunden und des Telekommunikationsnetzes der HeLi NET geeignet, erforderlich und zumutbar sind. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist HeLi NET berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

9.3 Soweit erforderlich, stellt der Kunde für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen der HeLi NET unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung auf eigene Kosten zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand. Der Kunde gestattet den Mitarbeitern der HeLi NET oder beauftragten Dritten das Betreten des Grundstückes und den Zutritt zu den Anschlüssen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere für etwaige Prüf-, Installations- oder Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist. Ist ein Zugang zum vereinbarten Termin nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, HeLi NET den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Gewährt der Kunde im Falle von Störungen keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, ist HeLi NET berechtigt, den Kunden vom Netz zu trennen, bis die Störungsursache beseitigt ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte der HeLi NET wegen Verzuges des Kunden mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der HeLi NET die für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, ggf. Planauskünfte über Versorgungsleitungen sowie Genehmigungen zur Verfügung zu stellen.

9.5 Der Kunde ist für seine technische Ausstattung, die die Nutzung der Dienste der HeLi NET ermöglicht, selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere, nur solche Geräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Verwendet der Kunde eigene Telekommunikationsendeinrichtungen, ist er ausschließlich selbst für deren ordnungsgemäßen Betrieb, deren Sicherheit und Störungsfreiheit verantwortlich. Er muss insbesondere selbst die erforderlichen Einstellungen, Sicherheitsmerkmale und Updates vornehmen und für deren Aktualität sorgen und geeignete Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte treffen. Die von HeLi NET bereitgestellten Endgeräte sind auf den Anschluss abgestimmt. Verwendet der Kunde eigene Endgeräte bzw. Router ohne spezielle Konfiguration, kann sich dies nachteilig auf die Übertragungsqualität und -geschwindigkeit auswirken. Der Kunde trägt auch die alleinige Verantwortung für die Sicherheit seines Netzwerkes bzw. seiner Computer. Er ist daher angehalten, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um seine Netzwerke und Computer wirkungsvoll vor dem unerwünschten Eindringen Dritter zu schützen. HeLi NET empfiehlt dem Kunden, zur wirkungsvollen Kontrolle und zum Ausschluss unbefugten Zugriffs eine leistungsfähige dedizierte Firewall zwischen dem Netzwerk des Kunden und dem Internet einzusetzen.

9.6 Zur Vermeidung von Überlastungen des Teilnehmernetzes der HeLi NET ist der Kunde nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Aufbau von Standleitungen und / oder Datenfestverbindungen oder in sonstiger Weise missbräuchlich zu nutzen. Im Falle der Missachtung ist HeLi NET berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. In diesem Fall behält sich HeLi NET die Geltendmachung des ihr durch die missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens sowie die Einleitung strafrechtlicher Schritte vor.

9.7 Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen.

9.8 Der Kunde hat HeLi NET auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziff. 9.7 dieser AGB oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden, etwa der Verletzung der Rechte Dritter, gegen HeLi NET erhoben werden. Dies gilt insbesondere auch für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

9.9 Der Kunde hat Passworte und Nutzer- bzw. Zugangskennung geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erhalten haben.

9.10 Von HeLi NET zur Verfügung gestellte Software dient lediglich der Nutzung in unveränderter Form auf der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegten Anzahl von Endgeräten. Mit Nutzung der Software erklärt sich der Kunde mit den Lizenzbestimmungen der Softwarehersteller einverstanden. Dem Kunden obliegt es, vor Installation der Software vorhandene Daten zu sichern.

 

Besondere Bestimmungen für Sprachleistungen

10.1 HeLi NET ermöglicht dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Inanspruchnahme von Verbindungen mit Anschlüssen von anderen Anbietern. Insbesondere sind dies:

Verbindungen zu Anschlüssen, die über eine Orts- oder Landesvorwahl zu erreichen sind;

Verbindungen zu Anschlüssen von Mobilfunknetzen;

Verbindungen zu bestimmten Dienstekennzahlen.

10.2 Durch technische Gegebenheiten der Telekommunikationsnetze anderer Anbieter können Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen eingeschränkt sein.

10.3 HeLi NET behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Auflistung der jeweils gesperrten Nummern stellt HeLi NET dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Der Kunde kann von HeLi NET verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist. Die Freischaltung der gesperrten Rufnummernbereiche kann kostenpflichtig sein.

10.4 Der Kunde erhält für die Leistungen eine monatliche Rechnung.

10.5 Der Kunde wird den Anschluss und die Verbindungen zu anderen Anschlüssen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden, keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen. Das betrifft insbesondere solche Inhalte, deren Verbreitung gesetzlich verboten ist.

10.6 Die Anwahl einer Zielrufnummer ist nicht zulässig, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist oder bekannt ist, dass das Zustandekommen der Verbindung – insbesondere auch durch technische Vorkehrungen – vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert werden wird.

10.7 Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiterschaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist.

10.8 Sofern der Kunde Sprachleistungen der HeLi NET nutzt, verpflichtet er sich, den Wechsel seines Anschlussanbieters oder die Kündigung seines Anschlusses unverzüglich HeLi NET mitzuteilen, damit die Inanspruchnahme der Verbindungen von HeLi NET sichergestellt bzw. ein Missbrauch verhindert werden kann.

10.9 Der Kunde ist bei der Nutzung der ihm zugeteilten Rufnummern verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten, insbesondere gem. § 45o TKG die Übersendung und Übermittlung von Informationen, Sachen oder sonstige Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zu unterlassen.

10.10 Der Kunde verpflichtet sich, die Telefonflatrate nicht missbräuchlich zu verwenden. Er wird insbesondere keine Verbindungen herstellen, um Dritten Telekommunikationsdienstleistungen (z.B. durch das Weiterleiten von Anrufen) zu erbringen.

 

Besondere Bestimmungen für Internetdienstleistungen

11.1 HeLi NET stellt dem Kunden im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten Internetdienstleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur Verfügung. HeLi NET übermittelt IP-Pakete zwischen den angeschlossenen Rechnern und stellt Übergänge zu weiteren Netzen zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf die Einrichtung oder den Weiterbetrieb bestimmter Übergänge besteht nicht. Die ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht gewährleistet.

11.2 Sollte innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme des Internetdienstes festgestellt werden, dass die technischen Voraussetzungen beim Kunden für den beauftragten Anschluss nicht gegeben oder nicht ausreichend sind, bemühen sich beide Seiten um eine Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Gegebenheiten. Kommt keine Einigung zustande, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

11.3 Die vertraglich vereinbarten Tarife (z. B. Flatrate) gelten nur vom jeweiligen Festnetzanschluss des Kunden bei der HeLi NET. Sofern der Kunde oder Dritte mit dem Passwort / Nutzerkennung des Kunden Internetdienste von einem anderen HeLi NET-Anschluss abrufen will, sind die jeweils aktuell gültigen Internet-Einwahl-Entgelte der HeLi NET vom Kunden zu zahlen.

11.4 Die dem Kunden zugeteilten IP-Adressen werden gemäß den RIPE-Richtlinien vergeben und dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages mit HeLi NET zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Vertrages fallen die IP-Adressen automatisch an HeLi NET zurück, sofern diese nicht vom Kunden selbst beantragt und vom RIPE zugeteilt wurden. Dasselbe gilt für statische IP-Adressen. HeLi NET behält sich die Änderung der statischen IP-Adresse aus technischen, rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen vor. Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Zuweisung einer bestimmten IP-Adresse entstehen nicht. Die statische IP-Adresse ist ausschließlich mit dem bereitgestellten Internetanschluss nutzbar und kann nicht auf andere Produkte übertragen werden.

11.5 Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch missbräuchliche, übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.

11.6 Der Kunde wird die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich und nur entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen und jegliche rechtswidrige Handlung unterlassen. In diesem Zusammenhang hat der Kunde insbesondere jede Handlung, die zu einer Bedrohung, oder Belästigung anderer Internetnutzer führt, zu unterlassen. Der Kunde wird ferner keine unberechtigten Zugriffe auf fremde Zielsysteme vornehmen oder einen Versuch hierzu unternehmen.

11.7 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Nutzung keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten herzustellen. Das betrifft insbesondere solche Inhalte, deren Verbreitung gesetzlich verboten ist. HeLi NET ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt hat, jederzeit fristlos zu kündigen.

11.8 Der Kunde verpflichtet sich, HeLi NET von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit HeLi NET durch Dritte wegen eines Verstoßes der vom Kunden auf dem bereitgestellten Speicherplatz oder dem bei HeLi NET untergebrachten kundeneigenen Server hinterlegten Informationen gegen gesetzliche Regelungen in Anspruch genommen wird oder soweit der Kunde in sonstiger Weise Leistungen der HeLi NET gesetzeswidrig gebraucht oder einen solchen Gebrauch durch Dritte zulässt.

11.9 Der Kunde ist selbst in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Dienste der HeLi NET nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen und unter Beachtung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen erfolgt. Der Kunde haftet der HeLi NET für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Pflicht entstehen und stellt HeLi NET von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren können. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

11.10 Der Kunde ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, für die Installation und den Betrieb der für die Nutzung von WLAN überlassenen Hard- und Software ausschließlich selbst verantwortlich.

11.11 Ein Ausspähen der im Rahmen des WLAN übermittelten Datenströme durch Dritte kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anschluss mindestens mit der vorkonfigurierten Datenverschlüsselung zu nutzen und im erforderlichen Rahmen weitere, eigene Vorkehrungen gegen das Eindringen Dritter in das Funknetzwerk – insbesondere durch Änderung herstellerseitig voreingestellter Passwörter und regelmäßige Updates zu treffen, die dem Stand der Technik entsprechen.

 

Domains

12.1 Soweit der Kunde die Registrierung einer Domain beauftragt hat, wird HeLi NET gegenüber den jeweiligen Domain-Verwaltungsstellen (z.B. DENIC) lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit den Verwaltungsstellen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, die dort eingesehen oder angefordert werden können. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit HeLi NET lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt.

12.2 Während der Laufzeit der Verträge bezüglich der Domain zwischen HeLi NET und dem Kunden sind die Vergütungen für die Registrierung in den von HeLi NET erhobenen Entgelten enthalten und werden von HeLi NET an die Verwaltungsstellen entrichtet.

 

Nutzung durch und Überlassung an Dritte

13.1 Der Kunde darf den Anschluss sowie die überlassenen Leistungen Dritten nicht – auch nicht unentgeltlich – zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung überlassen oder weitergeben.

13.2 Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, die durch Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die dem Kunden bereitgestellte Zugangskennung in Anspruch genommen werden.

13.3 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der HeLi NET, die in deren freiem Ermessen steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte überlassen (resale). Es ist ihm insbesondere untersagt, unter Einsatz der überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten  aufzutreten  und  Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten. Bei einem Verstoß kann HeLi NET den Vertrag kündigen. Ferner kann HeLi NET vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie die HeLi NET ohne die Nutzung stünde.

13.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der HeLi NET auf Dritte übertragen.

 

Zahlungsbedingungen

14.1 Die vom Kunden an HeLi NET zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten, die bei HeLi NET angefordert oder auf der Internetseite www.helinet.de eingesehen werden können.

14.2 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der Freischaltung des ersten Anschlusses bzw. Zugangs. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Bereitstellungsentgelte werden nach Bereitstellung des Dienstes erhoben, der Grundpreis wird monatlich im Voraus fällig.

14.3 Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Soweit der Kunde der HeLi NET kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss der Rechnungsbetrag ohne Abzug zehn Werktage nach Zugang der Rechnung im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der HeLi NET gutgeschrieben sein. HeLi NET ist nicht verpflichtet, Zahlungen per Scheck zu akzeptieren. Hat der Kunde der HeLi NET ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, bucht diese den Rechnungsbetrag fünf Werktage nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden ab. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird insoweit auf diesen Zeitraum verkürzt.

14.4 Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von HeLi NET bzw. den von ihr beauftragten Unternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen sechs Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht. Hat der Kunde Einwendungen gegen die Entgeltabrechnung erhoben, dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft HeLi NET keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

14.5 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der HeLi NET sind gegenüber HeLi NET innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwände, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. HeLi NET wird den Kunden in der Rechnung auf die Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen Erhebung der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei HeLi NET maßgebend.

14.6 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen der HeLi NET beauftragt hat, wird für den Kunden eine Gesamtrechnung erstellt, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.

14.7 Die bei den Internettarifen in den Pauschalen bzw. Flatrates enthaltenen Verbindungen werden auf der Rechnung und dem Einzelverbindungsnachweis grundsätzlich nicht ausgewiesen.

14.8 Über die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten, die nach dem sogenannten „Offline-Billing-Verfahren“ abgerechnet werden, erhält der Kunde eine gesonderte Rechnung. Einwendungen gegen diese Rechnung sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen, aus der Rechnung ersichtlichen und für die Diensteinhalte verantwortlichen Mehrwertdiensteanbieter geltend zu machen.

14.9 Erteilt HeLi NET im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzung dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und – soweit die Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht – mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

 

Online-Rechnung

15.1 Bei Teilnahme am Online-Rechnungsverfahren erhält der Kunde monatlich eine Rechnung über sämtliche Leistungen online im Kundenportal der HeLi NET zur Verfügung gestellt. Sobald die Online-Rechnung im Internet einsehbar ist, erhält der Kunde eine an die ihm von HeLi NET zugewiesene E-Mail-Adresse gerichtete elektronische Nachricht. Sämtliche Vergütungen werden mit Zugang dieser Nachricht fällig und ohne Abzug zahlbar.

15.2 Bei einer Teilnahme am Online-Rechnungsverfahren verpflichtet sich der Kunde, der HeLi NET ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist.

15.3 Der Kunde ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach in angemessenen Abständen, jedoch mindestens ein Mal im Monat abzurufen.

15.4 Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis beantragt hat, stehen ihm diese Daten auch bei der Online-Rechnung zur Verfügung.

15.5 Auf Wunsch erhält der Kunde die Rechnungen auch kostenlos in Papierform.

 

Verzug, Pflichtverletzung, Sperre

16.1 HeLi NET bzw. die von ihr beauftragten Unternehmen sind berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des Kunden kostenpflichtig zu sperren, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und HeLi NET die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Dies gilt nicht, wenn HeLi NET dem Kunden zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrages nach § 45 j TKG aufgefordert und der Kunde diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.

16.2 Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung der Wartefrist ist möglich, wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung gegeben hat, eine Gefährdung der Einrichtungen der HeLi NET droht oder wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderungen der HeLi NET im besonderem Maße ansteigen und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird. Eine Rufnummernsperrung erfolgt nach erfolgloser Abmahnung unter letzter Fristsetzung, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen gesetzliche Verbote bei der Übersendung oder Übermittlung von Informationen, Sachen oder sonstigen Leistungen, verstößt.

16.3 HeLi NET ist weiter berechtigt, die von dem Kunden in Anspruch genommenen Internetdienstleistungen zu sperren, wenn der Kunde gegen die sich aus Ziff. 11.5 bis 11.7 der AGB ergebenden Pflichten verstößt. HeLi NET ist zur Sperrung der E-Mail-Adresse des Kunden berechtigt, wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse missbräuchlich nutzt, z. B. durch Mail- oder News-Spamming.

16.4 Der Kunde bleibt auch im Falle einer berechtigten Sperre verpflichtet, die der HeLi NET geschuldete Vergütung zu bezahlen. Hierzu zählt auch der monatliche Grundpreis für die Zurverfügungstellung des Anschlusses.

16.5 Darüber hinaus ist HeLi NET berechtigt, dem Kunden die für die Sperrung des Anschlusses entstehenden Kosten, deren Höhe in der jeweils gültigen Preisliste festgelegt ist, in Rechnung zu stellen.

16.6 HeLi NET wird die Sperre, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen beschränken. Sie wird nur aufrechterhalten, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung erfassende Vollsperrung des Netzzugangs wird frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen erfolgen.

16.7 HeLi NET ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hat HeLi NET im Verzugsfall Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt.

16.8 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

16.9 Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und Obliegenheiten in Verzug oder verletzt er diese schuldhaft, kann die HeLi NET Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der HeLi NET wegen Verzuges des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleibt unberührt.

 

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Ansprüche der HeLi NET kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von HeLi NET anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

 

Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt ist HeLi NET von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechungen der Stromversorgung, Überspannungsschäden sowie behördliche Maßnahmen.

 

Entstörung und Kosten der Entstörung

19.1 HeLi NET wird Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen bzw. beseitigen lassen.

19.2 Ist für eine Entstörung oder Installation der Zugang zu einem Standort des Kunden erforderlich, so ist vom Kunden sicherzustellen, dass HeLi NET zu den vereinbarten Zeiten Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten des Kunden erhält und dass ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht, der befugt ist, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und der über die zur Entstörung bzw. Installation erforderlichen Informationen verfügt.

19.3 Der Kunde wird HeLi NET erkennbare Mängel der Leistung unverzüglich anzeigen. Der Kunde hat nach Abgabe einer Störungsmeldung an die HeLi NET dieser die durch die Überprüfung der Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung oder der Schaden im Verantwortungsbereich des Kunden lag. Die entsprechende Berechnung erfolgt über die Monatsrechnung.

19.4 Von HeLi NET bereitgestellte Endgeräte, die im Rahmen einer Entstörung zu ersetzen sind, werden zur Selbstmontage geliefert. Kosten für etwaige Montagearbeiten werden nicht übernommen.

19.5 Beauftragt der Kunde für das Prüfen des Anschlusses eine Fremdfirma, so hat er die Kosten zu tragen.

 

Haftung

20.1 Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen ist die Haftung der HeLi NET für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden auf höchstens 12.500 Euro je Kunde begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches, schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens zehn Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

20.2 Außerhalb des Anwendungsbereiches von Abs. 1 ist die vertragliche und gesetzliche Haftung der HeLi NET, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt beschränkt:

Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (Kardinalpflichten) haftet HeLi NET der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu 25.000 Euro je Einzelfall;

Für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen haftet HeLi NET nicht.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der HeLi NET oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HeLi NET beruhen.

20.3 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

20.4 HeLi NET übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Informationen, Daten, Produkten oder Dienstleistungen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

20.5 Sofern der Kunde die Eintragung in einem öffentlichen Teilnehmerverzeichnis und / oder Auskunftsdienst beauftragt hat, steht HeLi NET für eine unterlassene oder fehlerhafte Eintragung nicht ein, wenn der Auftrag von HeLi NET zutreffend und rechtzeitig an den Herausgeber des Teilnehmerverzeichnisses bzw. den Betreiber des Auskunftsdienstes weiter gegeben wurde.

20.6 Für die von HeLi NET dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellten Geräte ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

20.7 Führt eine von HeLi NET zu vertretene Störung oder Unterbrechung zu einer Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basisentgelts berechtigt.

 

Vertragslaufzeit und Beendigung

21.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten.

21.2 Bei Tarifwechseln und sonstigen Vertragsänderungen, z. B. Wechsel der Anschlussart, beginnt eine neue 36-monatige Mindestvertragslaufzeit.

21.3 Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bzw. deren Verlängerung gekündigt wird. Bei Buchung zusätzlicher Tarifoptionen (z. B. für Sprache oder Internet) kann der Vertrag über ein Basisprodukt nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeiten der gewählten Zusatzmodule sowie im Wege des Mietkaufs erworbenen Hardwaremodule gekündigt werden, auch wenn die Laufzeit des Basisproduktes beendet ist. Tarifoptionen sind nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar.

21.4 Verträge ohne Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

21.5 Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

21.6 Nach Eingang der Kündigung bestätigt HeLi NET dem Kunden binnen fünf Werktagen den Zugang der Kündigung.

21.7 Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der HeLi NET zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für die letzten zwei Monate entspricht, in Verzug kommt; soweit auf den Vertrag eine gesetzliche Sonderregelung für das Recht zur Sperre (z. B. § 45k TKG) Anwendung findet, ist eine fristlose Kündigung nur zulässig, wenn HeLi NET zur Sperre berechtigt ist;

der Kunde eine wesentliche Bestimmung des Vertrages verletzt und trotz schriftlicher Mahnung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um die Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben;

eine Abmahnung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist;

erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen;

im Fall von Unternehmen: dieses aufgelöst wird oder seine Geschäftstätigkeit auf Dauer einstellt;

eine erforderliche Grundstückseigentümererklärung widerrufen bzw. ein Nutzungsvertrag gekündigt wird, der Anbieter eine erforderliche Lizenz verliert oder Leistungen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung einstellen muss;

Vorleister der HeLi NET, die Vorleistung aus Gründen, die HeLi NET nicht zu vertreten hat, einstellen.

21.8 Kündigt HeLi NET das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wegen Verzugs oder Verletzung einer wesentlichen Bestimmung des Vertrages, hat der Kunde der HeLi NET die hierdurch entstehenden Kosten für die Umschaltung und Kündigung der Leitung und die der HeLi NET entstehenden Verwaltungskosten zu ersetzen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der HeLi NET bleiben unberührt.

21.9 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor der Anschluss bereitgestellt und die Mindestlaufzeit beendet ist, so hat der Kunde der HeLi NET die hierdurch entstehenden Kosten wie z.B. Leitungsbestellung beim Vorlieferanten, Abbau der bereits installierten Hardware für einen Glasfaseranschluss oder sonstige Dienstleistungen, um einen Anschluss in Betrieb zunehmen, zu tragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt.

21.10 Die Kündigung lässt Verträge zwischen dem Kunden und OAP unberührt. Eine Nutzung der OAP-Leistungen ist jedoch aufgrund des deaktivierten HeLi NET-Anschlusses nicht mehr möglich. Der Kunde kann daraus keine Ersatzansprüche gegenüber HeLi NET herleiten.

21.11 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die von HeLi NET leihweise überlassene Einrichtungen  binnen zehn Werktagen nach Vertragsende an HeLi NET in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurück zu senden und den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der HeLi NET den Zugang zu den technischen Anlagen zum Zwecke der Deinstallation der Anlage zu gewähren. Sollte dies nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen, ist HeLi NET berechtigt, dem Kunden die Kosten für die entsprechenden Einrichtungen in Rechnung zu stellen. Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die AGB weiter.

 

Umzug und Anbieterwechsel

22.1 Soll die Leistung künftig an einem anderen Ort erbracht werden, hat der Kunde HeLi NET rechtzeitig, mindestens jedoch sechs Wochen vor dem geplanten Umzugstermin, hierüber zu informieren. HeLi NET prüft, inwieweit eine Weiterversorgung des Kunden möglich ist und informiert ihn innerhalb von zwei Wochen nach dessen Mitteilung. Eine Pflicht zur Weiterversorgung an einem anderen Standort besteht nicht.

22.2 Damit im Falle eines Anbieterwechsels und / oder einer beabsichtigten Rufnummernmitnahme die  Leistung  nicht  oder  nicht  länger  als  einen  Kalendertag  unterbrochen  wird, muss der Vertrag mit HeLi NET fristgerecht gekündigt werden. Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Anbieterwechselauftrag muss mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens sieben Werktage – wobei Samstag nicht als Werktag gilt – vor dem Datum des Vertragsendes bei HeLi NET eingegangen sein. Zur Einhaltung der Fristen muss der Kunde zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen beachten.

22.3 Die Bundesnetzagentur stellt im Internet unter www.bundesnetzagentur.de weitere Informationen zum Anbieterwechsel zur Verfügung.

 

Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

HeLi NET beachtet die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und des Fernmeldegeheimnisses. Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich in Anlagen der HeLi NET und den von ihr beauftragten Unternehmen, es sei denn, die Nachrichteninhalte werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Anlagen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch die erforderlichen Verbindungsdaten übermittelt.

Die Einzelheiten zum Datenschutz sind in den Datenschutzbestimmungen der HeLi NET dargelegt, die der Kunde beim Vertragsschluss erhält und auch unter www.helinet.de abrufen kann.

 

Bonitätsprüfung und Inkasso

24.1 HeLi NET ist berechtigt, der Creditreform Hamm Samoray KG, Kranstraße 15, 59071 Hamm (im Folgenden „Creditreform“), personenbezogene Daten des Kunden sowie Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages zu übermitteln und Auskünfte über den Kunden, insbesondere zur Bonitätsprüfung, von Creditreform zu erhalten.

24.2 Des Weiteren ist HeLi NET berechtigt, an Creditreform personenbezogene Daten über ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden, die Beendigung des Vertrages oder einen Wohnsitzwechsel zu übermitteln.

24.3 Unab­hän­gig davon wird HeLi NET an Creditreform auch Daten über gegen den Kunden beste­hen­de fäl­li­ge For­de­run­gen über­mit­teln. Das ist nach dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (§ 28a Abs. 1) zuläs­sig, wenn der Kunde die geschul­dete Leis­tung trotz Fäl­lig­keit nicht erbracht hat, die Über­mitt­lung zur Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen der HeLi NET oder Drit­ter erfor­der­lich ist und

die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 ZPO vorliegt,

die Forderung nach § 178 InsO festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist,

der Kunde die Forderung ausdrücklich anerkannt hat,

der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, wobei wischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen müssen, HeLi NET den Kunden rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Kunde die Forderung nicht bestritten hat oder

das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und HeLi NET den Kunden über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

24.4 Eine Datenübermittlung an Creditreform erfolgt außerdem, soweit dies zum Zwecke des Inkassos erforderlich ist.

24.5 Creditreform spei­chert und nutzt die erhal­te­nen Daten. Die Nut­zung umfasst auch die Errech­nung eines Wahr­schein­lich­keits­wer­tes auf Grund­lage des Creditreform-Daten­be­stan­des zur Beur­tei­lung des Kre­di­tri­si­kos (Score). Die erhal­te­nen Daten über­mit­telt sie an ihre Ver­trags­part­ner im Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum und der Schweiz, um die­sen Infor­ma­tio­nen zur Beur­tei­lung der Kre­dit­wür­dig­keit von natür­li­chen Per­so­nen zu geben. Ver­trags­part­ner der Creditreform sind Unter­neh­men, die auf­grund von Leis­tun­gen oder Lie­fe­rung finan­zi­elle Aus­fall­ri­si­ken tra­gen (z.B. Telekommunikationsunternehmen). Creditreform stellt per­so­nen­be­zo­gene Daten nur zur Ver­fü­gung, wenn ein berech­tig­tes Inter­esse hieran im Ein­zel­fall glaub­haft dar­ge­legt wurde und die Über­mitt­lung nach Abwä­gung aller Inter­es­sen zuläs­sig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten nach Art der Ver­trags­part­ner unter­schied­lich sein. Dar­über hin­aus nutzt Creditreform die Daten zur Prü­fung der Iden­ti­tät und des Alters von Per­so­nen auf Anfrage ihrer Ver­trags­part­ner, die bspw. Dienst­leis­tun­gen im Inter­net anbie­ten.

24.6 Eine Datenübermittlung nach diesem Abschnitt erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von HeLi NET oder eines Vertragspartners der Creditreform erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird HeLi NET die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

24.7 Der Kunde kann eine kostenlose Aus­kunft bei Creditreform über die ihn betref­fen­den gespei­cher­ten Daten erhal­ten (Selbstauskunft). Wei­tere Infor­ma­tio­nen über das Aus­kunfts- und Score-Ver­fah­ren von Creditreform sowie zum Datenschutz sind auch unter www.boniversum.de abruf­bar. Die posta­li­sche Anschrift von Creditreform lau­tet: Creditreform Hamm Samoray KG, Kranstraße 15, 59071 Hamm.

 

Termine und Fristen

25.1 Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistung sind nur verbindlich, soweit HeLi NET diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Kunde die in seinem Einflussbereich liegenden Mitwirkungshandlungen und Voraussetzungen zur Leistungserbringung vollständig und rechtzeitig erbracht bzw. erfüllt hat.

25.2 Die voraussichtliche Dauer vom Vertragsschluss bis zur Bereitstellung des Anschlusses beträgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der Regel durchschnittlich drei bis vier Wochen.

25.3 Der Samstag gilt nicht als Werktag.

25.4 Bei einem von HeLi NET nicht zu vertretenen, unvorhersehbaren, nicht vermeidbaren und außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Leistungshindernis verschieben sich die Fristen und Termine um den Zeitraum des Hindernisses.

 

Gerichtsstand

26.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der HeLi NET. Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit die­sem Ver­trag ist Hamm, sofern der Kunde Kauf­mann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. HeLi NET bleibt berech­tigt, am all­ge­mei­nen Gerichts­stand des Kun­den Klage zu erhe­ben oder andere gericht­li­che Ver­fah­ren ein­zu­lei­ten.

 

Schlussbestimmungen

27.1 HeLi NET ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht dann das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vorstehendes Sonderkündigungsrecht in Textform zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam.

27.2 Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Textform.

27.3 Soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder werden sollte, tritt an ihre Stelle eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

Stand: 30.11.2017

AGB Mobilfunk

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunk

AGB Mobilfunk Zusätzliche besondere Geschäftsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG - nachfolgend jeweils HeLi NET -

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden zusätzlichen besonderen Geschäftsbedingungen für Mobilfunk gelten für alle Rechtsbeziehungen der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG (im Folgenden „HeLi NET“ genannt), Hafenstraße 80-82, 59067 Hamm (Amtsgericht Hamm, HRA-Nr. 1881), Komplementärin HeLi NET Verwaltung GmbH (Amtsgericht Hamm HRB 2781), mit ihren Kunden.

1.2 Der Einbeziehung von AGB des Kunden wird widersprochen.

1.3 Die Rechte und Pflichten des Kunden und der HeLi NET ergeben sich in folgender Reihenfolge: zunächst aus dem Kundenauftrag, sodann aus der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Preisliste, den Leistungsbeschreibungen bzw. diesen zusätzlichen besonderen Geschäftsbedingungen und den AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Einen Antrag für Mobilfunk kann nur stellen, wer über einen bestehenden Telekommunikationsanschluss bei der HeLi NET verfügt oder wer gleichzeitig mit dem Antrag für Mobilfunk einen Telekommunikationsanschluss bei der HeLi NET beauftragt und den HeLi NET annimmt. Anträge für Mobilfunk ohne einen bestehenden Telekommunikationsanschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2.2 Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich, telefonisch oder durch Online-Auftrag (z. B. E-Mail) und bedarf zur Annahme des Vertrages des Zugangs einer schriftlichen, als “Auftragsbestätigung“ bezeichneten Annahmeerklärung durch HeLi NET. Im Zweifel beginnt der Vertrag mit der Freischaltung der codierten Mobilfunkkarte (SIM-Karte) oder der Erbringung von Mobilfunk-Dienstleistungen. Gleiches gilt für Vertrags- bzw. Tarifänderungen.

2.3 Die HeLi NET kann den Auftrag des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen oder von der Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen.

2.4 Die HeLi NET behält sich vor, gemäß der unter Punkt „Bonitätsprüfung“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bonität des Kunden zu prüfen. Ergeben sich binnen 15 Arbeitstagen nach Auftragsannahme begründete Zweifel an der Bonität des Kunden, ist die HeLi NET berechtigt, den Kundenantrag abzulehnen und vom bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Sofern die HeLi NET vom Vertrag zurücktritt, ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu zahlen. Bei Zweifeln an der Bonität des Kunden kann HeLi NET in Ergänzung zu den Ziff. 2.3 auch nachträglich eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird im Einzelfall festgelegt. Die Sicherheit kann durch Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts erbracht werden. Die Sicherheitsleistung ist zurückzugeben, sobald die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung nicht mehr bestehen. Soweit sich HeLi NET zur Erbringung ihrer angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

2.5 Erhält der Kunde mehrere Mobilfunkanschlüsse, so kommt für jeden Anschluss ein gesonderter Vertrag zustande.

3. Leistungen der HeLi NET und Verantwortlichkeit für Inhalte

3.1 Im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten stellt HeLi NET dem Kunden einen Mobilfunkanschluss im Netz der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23–25, 80992 München zur Verfügung.

3.2 Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz von Telefónia Germany nutzen, Sprach- und Datenverbindungen herstellen und entgegennehmen.

3.3 Der Kunde kann Mobilfunknetze anderer Anbieter nutzen, wenn und soweit mit dem jeweiligen Anbieter entsprechende Vereinbarungen geschlossen wurden (z.B. Roaming).

3.4 Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar a) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen, b) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände, c) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder d) in Fällen höherer Gewalt. HeLi NET wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um auf deren baldmögliche Beseitigung einzuwirken. Der Kunde kann aus diesen Einschränkungen der Nutzung des Dienstes keinerlei Ansprüche gegen die HeLi NET herleiten. Die HeLi NET leistet keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit, die Verfügbarkeit und die Aufrechterhaltung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Mobilfunknetzes.

3.5 HeLi NET übernimmt keine Verantwortung für die über die Mobilfunkdienstleistungen zugänglichen fremden Inhalte, d. h. insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der mittels Datendiensten zugänglichen Informationen.

3.6 Soweit die HeLi NET Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

4. Allgemeine Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
a) die in Rechnung gestellten Entgelte fristgerecht zu zahlen,
b) auch diejenigen Entgelte zu zahlen, die durch eine von ihm zugelassene Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen durch Dritte entstanden sind. Der Zahlungsanspruch von HeLi NET gegen den Kunden entfällt jedoch, soweit der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen nicht zugerechnet werden kann. Der Zahlungsanspruch entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das berechnete Verbindungsentgelt beeinflusst haben,
c) die bis zum Zugang seiner Mitteilung gemäß aktueller Preisliste angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte zu zahlen, wenn er den Verlust oder das Abhandenkommen seiner SIM-Karte zu vertreten hat,
d) die ihm von HeLi NET zur Verfügung gestellte PIN (Personal Identification Number) und PUK (Personal Unlocking Key) sowie seine persönliche Kundenkennzahl geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, HeLi NET unverzüglich mitzuteilen, wenn
a) sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderung der Firma), sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift oder seine Bankverbindung ändert,
b) er seine SIM-Karte verliert oder diese auf sonstige Weise abhandenkommt; in jedem Fall des Verlustes trägt der Kunde die, mit der Sperrung der SIM-Karte verbundenen, Kosten nach der jeweils aktuellen Preisliste der HeLi NET,
c) eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung seiner Vermögensverhältnisse (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögenslosigkeit, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, fruchtlose Durchführung einer Pfändung) eintritt.

4.3 Der Kunde darf Leistungen von HeLi NET nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere
a) keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte weiterleiten, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen,
b) unter Verwendung der SIM-Karte keine Telekommunikations- oder Telemediendienste anbieten, insbesondere die Mobilfunkdienstleistungen nur zum Aufbau selbst gewählter Verbindungen nutzen. Ihm ist unter anderem nicht gestattet, mittels der SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder die SIM-Karte in stationären Einrichtungen gleich welcher Art, einzusetzen, es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt der HeLi NET,
c) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs- oder Zusammenschaltungssystemen benutzen und die Anrufe nicht weiterzuleiten, umleiten oder mit anderen Verbindungen zusammenschalten lassen, es sei denn, die Vermittlung, Rufumleitung oder Zusammenschaltung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von HeLi NET betrieben werden,
d) die Mobilfunkdienstleistungen, die ihm unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt wurden (z. B. im Rahmen einer Flatrate) oder die nach Erreichen einer bestimmten Entgeltsumme für einen bestimmten Zeitraum ohne Berechnung verwendet werden können, nicht zur dauerhaften Herstellung von Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung nutzen, bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswertende Gegenleistungen Dritter erhält. Sobald die HeLi NET Kenntnisse von Umständen erlangt, die eine solche missbräuchliche Nutzung nahe legen, wird die HeLi NET die jeweiligen SIM-Karten sperren.

5. Rufnummernportierung

5.1 Auf Wunsch des Kunden ermöglicht HeLi NET, eine bestehende Rufnummer, im Falle eines Diensteanbieterwechsels, mitzunehmen (Rufnummernportierung). Eine Rufnummer kann importiert werden (Rufnummernimport bei Vertragsbeginn, Kunde wechselt von einem anderen Diensteanbieter zu HeLi NET) oder exportiert werden (Rufnummernexport bei Vertragsbeendigung, Kunde wechselt von HeLi NET zu einem anderen Diensteanbieter). Die Mitnahme der Rufnummer erfolgt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Je Vertrag kann der Kunde eine Rufnummer portieren.

5.2 Die Rufnummernmitnahme von einem anderen Diensteanbieter zur HeLi NET ist nur möglich, nachdem der bisherige Anbieter die Rufnummer zur Mitnahme freigegeben hat.

5.3 Der Portierungstermin ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen in der Regel das Ende des Vertrages mit dem bisherigen Anbieter bzw. der Wunschtermin des Kunden. Der bestätigte Portierungstermin ist für den Kunden bindend. Der Kunde kann die Portierung seiner Rufnummer jederzeit vor dem Vertragsende bei seinem bisherigen Diensteanbieter und bis zu 90 Tage nach Beendigung seines bisherigen Mobilfunkvertrages beauftragen. Nach Ablauf der Frist ist die Mitnahme der Rufnummer ausgeschlossen; dem Kunden wird im Rahmen des mit der HeLi NET abgeschlossenen Mobilfunkvertrages eine neue Rufnummer zugewiesen.

5.4 Am Tag der Portierung kann es aufgrund technischer Gegebenheiten zur kurzfristigen Unterbrechung der Mobilfunkdienstleistungen kommen. Für diese Störungen sowie für im Zusammenhang mit der Rufnummernportierung entgangene Anrufe oder Nachrichten oder Nichterreichbarkeit übernimmt HeLi NET keine Haftung.

5.5 Die Mitnahme der Rufnummer ist kostenpflichtig. Die Höhe der Aufwandspauschale für die Portierungsanfrage, Portierung (In-/Outport) ergibt sich aus den jeweils gültigen Preislisten/Leistungsbeschreibungen.

5.6 Sofern der Kunde von einem gesetzlichen Anspruch zur Übertragung einer ihm zugeteilten Rufnummer zu einem anderen Anbieter (Portierung) Gebrauch macht, hat der Diensteanbieter das Recht, die vertraglichen Leistungen bis zu 4 Tage vor dem Vertragsende einzustellen, wenn dies aus abwicklungstechnischen Gründen bei der Portierung erforderlich ist.

5.7 Bei Beauftragung von Mehrfachportierungen kann es aus vertraglichen Gründen zur Ablehnung einzelner Portierungsaufträge kommen. Im Falle einer Ablehnung ist unter Berücksichtigung der genannten Fristen ein neuer Portierungsauftrag zu stellen. Die vom bisherigen Anbieter bestätigten Rufnummern werden portiert.

5.8 Die Kündigung des Mobilfunkvertrages mit seinem bisherigen Diensteanbieter obliegt dem Kunden. 6. Verzug, Pflichtverletzung und Sperre Da der Kunde gemäß Ziffer 2.1 dieser AGB in der Regel auch über einen Festnetzanschluss verfügt, ist die HeLi NET oder ein von Ihr beauftragtes Unternehmen berechtigt, zum Schutz des Kunden zunächst dessen Mobilfunkanschluss zu sperren, wenn die Forderung, mit deren Zahlung der Kunde in Verzug ist, insgesamt (bezogen auf Festnetz und Mobilfunk) mindestens 75,- Euro brutto beträgt. Eine Sperrung des Mobilfunkanschlusses kann demnach auch dann erfolgen, wenn die auf den gesperrten Mobilfunkanschluss entfallende Verbindlichkeit, mit der sich der Kunde in Verzug befindet, im Einzelfall unter 75,- Euro brutto beträgt. Ansonsten gilt der Punkt „Verzug, Pflichtverletzung, Sperre“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 02.11.2012

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