Wer hat Anspruch auf einen geförderten Glasfaseranschluss?
Haushalte, die in den sogenannten „Weißen Flecken“ liegen. Ermittelt wurden diese Adressen durch ein Markterkundungsverfahren und einen Breitbandcheck, den der Breitbandkoordinator Tim Wegemann gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung durchgeführt hatte. Laut Markterkundung haben diese Haushalte eine maximale Datenübertragungsgeschwindigkeit von nur 30 Mbit pro Sekunde. Glasfaserkabel bieten eine Geschwindigkeit von 1.000 Mbit pro Sekunde und mehr. Im Verfügbarkeitscheck auf unserer Internetseite kann genau eingesehen werden, wer zu den Weißen Flecken gehört.
Wer fördert den Ausbau mit Glasfaser?
Der Ausbau wird durch das Bundesförderprogramm Breitband und das Land NRW finanziert. Insgesamt fließen 36,4 Millionen Euro Breitband-Förderung nach Hamm, die die Stadt an die Bietergemeinschaft weiterreicht. Ziel ist die Versorgung möglichst aller in den sogenannten weißen Flecken vorhandenen Adressen mit immobilieneigenen Glasfaseranschlüssen.
Wer baut die Weißen Flecken mit einem Glasfasernetz aus?
Die Bietergemeinschaft aus Energie- und Wasserversorgung der Stadtwerke Hamm und Helinet Telekommunikation übernimmt den Netzausbau. Die Bauarbeiten führt die Firma Dankers aus.
Welche Adressen sind förderberechtigt, welche nicht?
Rund 3.500 Haushalte, darunter 275 Unternehmen sowie Schulen und institutionelle Einrichtungen im Hammer Stadtgebiet, die laut Markterkundungsverfahren mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind, werden schon bald an das rund 350 Kilometer lange Glasfasernetz für schnelle und stabile Internetverbindungen angeschlossen. Ob eine Adresse einen geförderten Glasfaseranschluss erhält, kann über den Verfügbarkeitsscheck unten auf der Seite adressgenau ermittelt werden.
Meine Adresse liegt in den Weißen Flecken. Was muss ich unternehmen, um einen geförderten Glasfaseranschluss zu erhalten?
Die Vermarktungsphase der Bietergemeinschaft beginnt im Dezember 2019. Mitarbeiter der Helinet werden auf die Bewohner der Weißen Flecken Hamms zugehen und abfragen, ob sie einen immobilieneigenen und kostenneutralen Glasfaseranschluss, gefördert von Bund und Land, wünschen.
Jeder Eigentümer, der einen geförderten Glasfaseranschluss für seine Immobilie möchte, gibt dafür den unterzeichneten Grundstücksnutzungsvertrag ab. Dieser berechtigt die Bietergemeinschaft, die erforderlichen Baumaßnahmen auf dem Grundstück durchzuführen.
Um den Glasfaseranschluss schließlich nutzen zu können, bedarf es außerdem der Beauftragung eines Glasfaserprodukts. Die Glasfaserangebote der Helinet bieten symmetrische Bandbreiten im Hoch- und Herunterladen sowie garantierte Geschwindigkeiten.
Ich lebe zwar in einem Weißen Fleck, bin aber Mieter. Wie kann ich meinen Wunsch nach einem Glasfaseranschluss äußern?
Mieter reichen einen Glasfaserauftrag bei Helinet ein und bekommen einen Grundstücksnutzungsvertrag zugesendet. Diesen legt der Mieter dem Eigentümer der Immobilie vor. Der Eigentümer muss entscheiden, ob die Bietergemeinschaft Baumaßnahmen auf dessen Grundstück durchführen darf. Der vom Eigentümer der Immobilie unterzeichnete Grundstücksnutzugsvertrag muss an Helinet zurück gesendet werden. Nur mit unterschriebenem Grundstücksnutzungsvertrag kann eine Immobilie an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Für die weitere Verkabelung im Haus ist dann der Vermieter zuständig. Hierzu stellt Helinet eine
Informationsbroschüre zur Verfügung.
Ist der geförderte Anschluss kostenlos?
Für alle Anschlussorte in den geförderten Weißen Flecken ist die Bereitstellung der Infrastruktur kostenlos, d.h. es entstehen keine Baukosten. Wenn ein entsprechender Grundstücksnutzungsvertrag abgeschlossen wird, wird das Leerrohr inklusive Kabel bis in das Haus gelegt. Um den Glasfaseranschluss dann auch aktiv nutzen zu können, muss aber ein Vertrag mit einem Anbieter – beispielsweise der Helinet – geschlossen werden, durch den Kosten entstehen. Die Verkabelung im Haus – also vom Hausübergabepunkt im Keller bis zum Router – wird in unserer Broschüre „Wie kommt Glasfaser ins Haus?“ detailliert erläutert. Diese interne Hausverkabelung stellt der Eigentümer bereit, wodurch weitere Kosten entstehen können.
Hier finden Sie die Broschüre als Download.
Meine Adresse liegt außerhalb der Weißen Flecken. Habe ich die Chance auf einen Glasfaseranschluss?
Im Rahmen der aktuellen Förderung dürfen nur die Adressen ausgebaut werden, die über ein Markterkundungsverfahren ermittelt und im Förderbescheid bewilligt worden sind. In der Förderung enthalten sind unterversorgte Adressen, denen zum Zeitpunkt der Untersuchung höchstens Datenübertragungsleistungen von 30 Mbit pro Sekunde zur Verfügung standen. Adressen außerhalb der Weißen Flecken können keinen von Bund und Land geförderten Glasfaseranschluss erhalten. Es sind aber von der Stadt Hamm weitere Markterkundungsverfahren in Auftrag gegeben. Bei einem positiven neuen Förderbescheid werden weitere Hammer Bürger die Chance auf einen Glasfaseranschluss erhalten. Es gibt eine Interessentenliste unter dem Verfügbarkeitsscheck unten auf der Seite, in die sich Interessenten eintragen können. Sie werden informiert, wenn die Adresse zukünftig mit Glasfaser erschlossen wird.
Warum wurde meine Adresse nicht mit in die Förderung aufgenommen, obwohl bei mir auch nicht mehr als 30Mbit pro Sekunde verfügbar sind?
Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens wurden im Vorfeld alle unterversorgten Adressen ermittelt und abgefragt, ob andere Telekommunikationsunternehmen innerhalb von 3 Jahren planen, unterversorgte Adressen eigenwirtschaftlich, das heißt ohne staatliche Förderung, mit schnellem Internet auszubauen. Es gab einen anderen Telekommunikationsanbieter, der angekündigt hatte, Adressen eigenwirtschaftlich auszubauen, dies aber nun nicht umsetzt. Diese Adressen können erst in der nächsten Förderung berücksichtigt werden.
Ich bin Geschäftskunde. Wann erhält meine Firma einen Glasfaseranschluss?
Auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung Hamm gibt es einen Fördercheck. Bitte prüfen Sie unter www.wf-hamm.de, ob Sie einen geförderten Anschluss im Rahmen des Sonderaufrufs Gewerbegebiete erhalten können. Unser Geschäftskundenvertrieb berät Sie gerne über weitere Möglichkeiten.
Wann geht es mit den Arbeiten los?
Der Beginn sämtlicher Baumaßnahmen ist nach den jüngsten Planungen für Anfang 2020 datiert. Bis Ende des Jahres 2021 soll das Gesamtprojekt „Glasfaser für die Weißen Flecken“ abgeschlossen sein. Die Firma Dankers wurde als Generalunternehmer mit dem Ausbau beauftragt und arbeitet aktuell an der Feinplanung. Die Bietergemeinschaft wird die Abläufe der Baumaßnahmen bekanntgeben, sobald die Feinplanung abgeschlossen ist. Um bis Ende 2021 fertig zu werden, wird gleichzeitig an mehreren Stellen gearbeitet.
Wer legt die Verkabelung in meinem Haus?
Die Verkabelung im Haus – also vom Hausübergabepunkt im Keller bis zum Router – wird in unserer Broschüre „Wie kommt Glasfaser ins Haus?“ detailliert erläutert. Hier finden Sie die Broschüre zum Download.
Wenn Sie einen Dienstleistungsvertrag mit der Helinet abgeschlossen haben, ist bei vorbereitetem Leitungsweg bis zu einer Länge von 10 Metern die Verkabelung zwischen Hausübergabepunkt im Keller und dem Netzabschlussgerät (vergleichbar mit der alten Telefondose) inklusive. Netzabschlussgerät und Router werden dann mit einem handelsüblichen Netzwerkkabel verbunden. Die Vorbereitung des Leitungsweges oder die Kabelverlegung, falls Kabellängen von mehr als 10 Metern benötigt werden, übernehmen Sie selbst oder beauftragen dafür einen Elektriker.
Mieter müssen die notwendigen Arbeiten mit ihrem Vermieter abstimmen. Die Verkabelung im Mehrfamilienhaus sollte generell von einem Elektriker durchgeführt werden.
Helinet kann auf Nachfrage auch einen Kooperationspartner vermitteln, den Sie gerne beauftragen können.
Wer legt die Verkabelung in meiner Mietwohnung?
Die Verkabelung in der Wohnung – also vom Wohnungsübergabepunkt im Keller bis zum Router – wird in unserer Broschüre „Wie kommt Glasfaser ins Haus?“ detailliert erläutert. Hier finden Sie die Broschüre zum Download.
Wenn Sie einen Dienstleistungsvertrag mit der Helinet abgeschlossen haben, ist bei vorbereitetem Leitungsweg bis zu einer Länge von 10 Metern die Verkabelung innerhalb Ihrer Wohnung zwischen Wohnungsübergabepunkt und dem Netzabschlussgerät (vergleichbar mit der alten Telefondose) inklusive. Netzabschlussgerät und Router werden dann mit einem handelsüblichen Netzwerkkabel verbunden. Die Vorbereitung des Leitungsweges oder die Kabelverlegung, falls Kabellängen von mehr als 10 Metern benötigt werden, übernehmen Sie selbst oder beauftragen dafür einen Elektriker.
Die Erstellung des Leitungsweges mit einer Glasfaser vom Hausübergabepunkt im Keller zum Wohnungsübergabepunkt in Ihrer Wohnung muss von Ihrem Vermieter bei einem Elektriker beauftragt werden. Helinet kann auf Nachfrage auch einen Kooperationspartner vermitteln, den Ihr Vermieter gerne beauftragen kann.
Wann wird mein Glasfaseranschluss fertiggestellt und betriebsbereit sein?
Der Beginn sämtlicher Baumaßnahmen ist nach den jüngsten Planungen für Anfang 2020 datiert. Bis Ende des Jahres 2021 soll das Gesamtprojekt „Glasfaser für die Weißen Flecken Hamm“ abgeschlossen sein. Eine Zeitplanung für Teilgebiete wird aktuell erstellt und veröffentlicht, sobald die Planungen abgeschlossen sind.
Nach dem Bau aller Abschlusskomponenten in der jeweiligen Immobilie ist der Glasfaseranschluss betriebsbereit. Wenn eine Rufnummernübernahme gewünscht wird, aktiviert Helinet den Anschluss, sobald Ihr bisheriger Telekommunikationsvertrag ausgelaufen ist, so dass keine doppelten Kosten entstehen. Aufträge ohne Rufnummernübernahme können sofort geschaltet werden. Hier muss jeder selbst den bisherigen Telekommunikationsvertrag kündigen.
Wie teuer ist ein Glasfaservertrag bei der Helinet?
Die Helinet bietet für Privatkunden vier unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten an. Sie beinhalten eine Telefon-Flat und die Internetflatrate. Bitte benutzen Sie den Verfügbarkeitscheck unten auf unserer Homepage, um alle möglichen Produkte an Ihrer Adresse angezeigt zu bekommen. Optional kann ein TV-Produkt beauftragt werden.
Geschäftskunden wenden sich bitte an unseren Geschäftskundenvertrieb.
Wird nur Helinet Telekommunikationsprodukte auf dem Glasfasernetz anbieten?
Die Bietergemeinschaft wird das Netz bauen und gemäß der Förderrichtlinien jedem Telekommunikationsunternehmen zugänglich machen. Jeder interessierte Provider wird also die Chance haben, glasfaserbasierte Produkte auf dem neuen Netz anzubieten.
Ob Telekommunikationsunternehmen dieses Angebot wahrnehmen und Hammer Kunden ihre Glasfaser-Produkte anbieten werden, steht noch nicht fest. Die Helinet wird ihre Glasfaserprodukte von Beginn an anbieten.
Was sind die Unterschiede zwischen dem jetzt verfügbaren Kupfernetz und dem Glasfasernetz, das die Bietergemeinschaft baut?
Gebaut wird ein FTTB-Netz. FTTB steht für „Fiber To The Building“, also die durchgängige Glasfaser-Infrastruktur bis in das Gebäude. Dadurch, dass jeder Haushalt einen eigenen Glasfaseranschluss bekommt, muss die Bandbreite nicht geteilt werden, und es entstehen selbst auf der sogenannten letzten Meile keinerlei Leistungseinschränkungen, so dass die Verbindung im Down- wie im Upload stets stabil bleibt.
In Glasfasernetzen werden haarfeine Fasern als Lichtwellenleiter zur optischen Datenübertragung eingesetzt. Durch sie können extrem hohe und konstante Übertragungsraten erreicht werden – auch auf langen Strecken. Sowohl ihre Unempfindlichkeit gegenüber elektrischen und magnetischen Einflüssen als auch gegenüber Temperaturschwankungen und Feuchtigkeit führt zu einer sehr geringen Störanfälligkeit im Gebrauch. Das dämpfende und störanfällige Material Kupfer, teilweise Jahrzehnte alt, wird im neuen Glasfasernetz der Bietergemeinschaft keine Rolle mehr spielen.
Was passiert mit dem Kupferanschluss?
Der im Haus verbaute Kupferanschluss bleibt bestehen. Glasfaserkunden nutzen diesen aber nicht mehr.
Müssen Altverträge gekündigt werden?
Ja, wenn der Glasfaser-Kunde eine Mitnahme seiner Rufnummer von seinem bisherigen Telekommunikationsanbieter zur Helinet wünscht, dann kündigt Helinet nach Fertigstellung des Anschlusses den bestehenden Altvertrag und aktiviert den Glasfaseranschluss nach Auslaufen des Altvertrags. So entstehen keinem Kunden doppelte Telekommunikationskosten. Sollte der Kunde bereits Helinet-Kunde sein, kann seine Rufnummer nach Fertigstellung des Glasfaseranschlusses sofort portiert werden und der Glasfaseranschluss kann genutzt werden. Wünscht der neue Glasfaser-Kunde keine Mitnahme seiner Rufnummer, muss der Helinet-Glasfaserkunde den bestehenden Altvertrag selbst kündigen.
Was passiert mit dem Vertrag beim bisherigen Anbieter?
Wenn Sie eine Mitnahme Ihrer Rufnummer von Ihrem bisherigen Telekommunikationsanbieter zur Helinet wünschen, dann kündigt Helinet nach Fertigstellung des Anschlusses den bestehenden Altvertrag und aktiviert den Glasfaseranschluss nach Auslaufen Ihres Altvertrags. So entstehen Ihnen keine doppelten Telekommunikationskosten.
Wünschen Sie keine Mitnahme Ihrer Rufnummer, müssen Sie den bestehenden Altvertrag selbst kündigen. Eine Schaltung Ihres neuen Vertrages ist dann nach Fertigstellung des Anschlusses sofort möglich.
Können bestehende Rufnummern mitgenommen werden?
Ja. Im Rahmen Ihres Glasfaserauftrages können Sie die Rufnummernportierung beauftragen. Helinet kündigt dann nach Fertigstellung des Anschlusses den bestehenden Altvertrag und aktiviert den Glasfaseranschluss mit den bisherigen Rufnummern nach Auslaufen des Altvertrags. So entstehen keine doppelten Telekommunikationskosten. Sollten Sie bereits Helinet-Kunde sein, kann die Rufnummer nach Fertigstellung des Glasfaseranschlusses sofort übernommen werden und der Glasfaseranschluss kann genutzt werden.
In welchen Etappen wird ausgebaut?
Das beauftragte Bauunternehmen Dankers erstellt aktuell die Feinplanung. Die Bietergemeinschaft wird die Abläufe der Baumaßnahmen bekanntgeben, sobald die Feinplanung abgeschlossen ist.
Wann ist der Ausbau abgeschlossen?
Bis Ende des Jahres 2021 soll das Gesamtprojekt „Glasfaser für die Weißen Flecken“ abgeschlossen sein.
Was verbirgt sich hinter der Grundstückseigentümererklärung/ Grundstücksnutzungsvereinbarung?
Jeder Eigentümer, der einen Glasfaseranschluss für seine förderberechtigte Immobilie wünscht, gibt dafür rechtzeitig den unterzeichneten Grundstücksnutzungsvertrag bei der Bietergemeinschaft ab. Dieser berechtigt die Bietergemeinschaft, die erforderlichen Baumaßnahmen auf dem Grundstück durchzuführen.
Die Helinet wird dazu persönlich an die entsprechenden Haushalte herantreten.
Gerne senden wir Ihnen auch die Grundstücksnutzungserklärung per E-Mail oder Post zu: Schreiben Sie einfach eine E-Mail mit Ihrer Anschrift an beratung@helinet.de.